Der Ortschef wurde für den "Gefallen" wegen Amtsmissbrauchs verurteilt.
Zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 8.800 Euro wegen Amtsmissbrauchs ist am Dienstag der Bürgermeister der Unterkärntner Gemeinde Neuhaus am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Er hat im November 2009 zwei Tempo-50-Tafeln aufgestellt, ohne dass es dafür eine vom Gemeinderat beschlossene Verordnung gab. Der Verteidiger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nur Anrainern einen Gefallen getan
Er habe nur den Anrainern "einen Gefallen getan", die sich über das starke Verkehrsaufkommen auf der Gemeindestraße, die nach Slowenien führt, schon monatelang beschwert hätten, rechtfertigte sich der Ortschef vor Richterin Sabine Roßmann. Die entsprechenden Anträge zur Verordnung seien seit Mai 2009 im Gemeinderat vorgelegen, er sei davon ausgegangen, dass das sowieso positiv erledigt werden würde, fuhr der 51-Jährige fort. Er veranlasste die Aufstellung der Tafeln im November 2009.
Vizebürgermeisterin zeigte Ortschef an
Prompt folgte eine Anzeige durch die Vizebürgermeisterin, die nichts von einer dementsprechenden Verordnung wusste. "Ich muss ja das Recht kennen, sonst kann ich in einer Gemeinde nicht arbeiten", begründete sie die Anzeige. Laut Roßmann verfügt der Gemeindechef zwar über ein Notverordnungsrecht, die rechtlichen Grundlagen dafür habe er sich allerdings erst angesehen, als er den Strafantrag bereits zugestellt bekommen hatte.
Gemeindeamtsleiter sah tatenlos zu
Der 55-jährige Amtsleiter, der als Zeuge geladen war, habe von der unrechtmäßigen Aufstellung der Tafeln gewusst, dagegen aber nichts unternommen. "Was wäre passiert, wenn die Polizei aufgrund der 50er-Beschränkung Strafzettel verhängt hätte?", fragte die Richterin den Zeugen. "Es hätte nie zu einer Strafe kommen können, da es ja keine rechtliche Grundlage für die Tafeln gab", erklärte der Amtsleiter. Auf die Frage, ob die Polizei das auch wisse, entgegnete er: "Das nehme ich an."
Staatsanwalt: "Tafeln das Blech nicht wert"
Staatsanwalt Helmut Jamnig hakte noch nach: "Also haben Sie gewusst, dass diese 50er-Tafeln das Blech nicht wert waren, auf dem sie aufgemalt waren?" Der Amtsleiter bejahte. Richterin Roßmann verglich den Fall in ihrer Urteilsbegründung mit einer erteilten Baubewilligung ohne vorheriger Flächenwidmung: "Als langjährigem Bürgermeister und Polizeibeamten unterstelle ich Ihnen, dass Sie gewusst haben müssen, wie das rechtliche Prozedere abzulaufen hat." Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.