40 Euro Strafe

Salzburger tanzte auf Zebrastreifen

Teilen

Der 23-Jährige wehrt sich gegen die Strafverfügung der Polizei.

Ein 23-jähriger Salzburger soll 40 Euro Strafe zahlen, weil er in der Stadt Salzburg offenbar zu langsam die Straße überquert hat. Der Eventmanager war laut Medienberichten von einem Nachtschwärmer angesprochen worden und kurz stehen geblieben. Aus dem Strafamt der Bundespolizeidirektion Salzburg hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage, mehrere Personen wären auf dem Schutzweg herumgetanzt. Der Salzburger habe sich vorschriftswidrig verhalten und deshalb die Strafverfügung erhalten.

Widersprüchliche Angaben
Die Angaben darüber, was sich auf dem Zebrastreifen in der Nacht auf den 11. Juni in der Münzgasse abgespielt hat, sind widersprüchlich. Der angezeigte Salzburger ist der Ansicht, er werde deshalb bestraft, weil er zu langsam gegangen sei. Als er mit mehreren Personen die Straße überquerte, habe ihn ein Nachtschwärmer angesprochen. Deshalb sei er kurz stehen geblieben.

Auf dem Schutzweg stehen geblieben
Der Sprecher der Salzburger Polizei, Mario Rieder, teilte der APA mit, der Salzburger sei mit zwei anderen Personen ohne ersichtlichen Grund auf dem Schutzweg gestanden, sie hätten miteinander gesprochen. Die Kollegen in einem Streifenwagen beobachteten die Szenerie, warteten eine Zeitlang zu und nahmen dann die Personalien auf. "Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vorschriftswidrigen Verhaltens als Fußgänger nach Paragraf 76/Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung", erklärte Rieder. Dieser Paragraf besage, dass Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren haben.

Lesen Sie auch

Personen tanzten laut Polizei auf dem Schutzweg herum
Einfach stehen bleiben und ratschen, das sei nicht erlaubt. Ein Mitarbeiter des Strafamtes in der Bundespolizeidirektion Salzburg, der den Fall kennt, schilderte folgendes: Den Beobachtungen von Polizisten zufolge sprangen mehrere Personen auf dem Schutzweg herum. Man müsse die Straße aber in angemessener Weise überqueren und dürfe dabei kein Tänzchen aufführen, sagte der Beamte. Die Strafobergrenze bei so einem Vergehen liege bei 726 Euro. Dieser Betrag werde aber nicht gleich beim ersten Mal ausgesprochen, sondern nur dann, wenn diejenige Person bereits mehrmals provozierend aufgetreten sei. Eine Strafuntergrenze gebe es hier nicht. Verstöße in dieser Art kämen in der Stadt Salzburg aber relativ selten vor, erläuterte der Polizeijurist.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten