Ab 5. März bleibt die FFP2-Pflicht bleibt nur in einigen Bereichen aufrecht.
Die Maske bleibt überall dort, wo es notwendig ist, um vulnerable Gruppen zu schützen", so Nehammer. Deshalb muss man etwa in Öffis und im Supermarkt weiterhin Maske tragen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Haltestellen, im lebensnotwendigen Handel (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.) ist weiterhin die FFP2-Maske zu trage, ebenso in Spitälern, Altenheimen und Krankenhäusern. Ansonsten gilt für geschlossene Räume eine "Empfehlung" zur FFP2-Maske