Erste Ergebnisse

Das steht in der brisanten Frauenmord-Studie

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18 Frauen sind dieses Jahr bereits durch den (Ex-)Partner oder von einem Familienmitglied getötet worden.

Am Dienstag hat Innenminister Peschorn die Studie zu Frauenmorden vorgestellt. Die von Herbert Kickl in Auftrag gegebene Expertise war bisher unter Verschluss. Die Öffentlichkeit durfte bisher über die Täter und ihre Motive nichts erfahren, es können auch keine Gewaltpräventions-Maßnahmen auf Basis des neuen Wissens gesetzt werden. Der Ruf der Übergangsregierung wurde mit dieser Vorgangsweise nicht besser: Immerhin stand der Vorwurf im Raum, wichtige Informationen für die Sicherheit der österreichischen Frauen zurückzuhalten.

Video zum Thema: Bundeskriminalamt: Frauenmorde & Gewaltprävention

Peschorn stellte Studie vor

Der ehemalige Innenminister Herbert Kickl hat im Mai eine Screening-Gruppe im BKA eingerichtet, die sich in Zusammenarbeit mit der Uni Wien, mit dem Thema Frauenmorde befasste. Innenminister Peschorn stellte heute zusammen mit Frauenministerin Ines Stilling und Stellvertretender Generaldirektor General Franz Lang die Ergebnisse vor. "Es gibt Anzeichen für Gemeinsamkeiten der Morde", sagte der Innenminister. Die Ergebnisse würden zeigen, dass die Morde oft auf Beendigung von Intimbeziehungen zurückzuführen seien, oft in Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und Alkoholmissbrauch.  

"Die Zahl der Morde ist rückläufig", so Peschorn.  

Das steht in der brisanten Frauenmord-Studie
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Alle Opfer der in einer Beziehung verübten Tötungsdelikte waren weiblich, die Täter waren zu 50 Prozent fremde Staatsbürger. In 47 Prozent der Fälle war die Beziehung bereits beendet. Arbeitslosigkeit oder Frühpensionierungen (48 Prozent) sowie Trennung(sabsicht)en (46 Prozent) sind die häufigsten Risikofaktoren, gefolgt von Alkohol- oder Drogenmissbrauch (30 Prozent). Ein weiteres Alarmzeichen: In 44 Prozent der Fälle war bereits ein Betretungsverbot verhängt worden, bei 16 Prozent sogar mehrmals.
 

50 Prozent der Frauenmörder sind fremde Staatsbürger

Die Screening-Gruppe rollte alle geklärten Mordfälle, die zwischen 1. Jänner 2018 und 25. Jänner 2019 begangen wurden auf. Es handelt sich dabei um 174 Fälle, davon 55 vollendete Tötungsdelikte. Ziel war, Muster abzuleiten, Gefährdungsszenarien zu ermitteln und Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Der Schwerpunkt der Untersuchung wurde auf weibliche Opfer und Beziehungstaten gelegt.
 
Insgesamt erfüllten 23 Morde die Vorgaben der Screening-Gruppe. Für die Feinauswertung der Intimizide wurden jedoch 18 Fälle herangezogen, da von den 23 Intimtaten fünf ausgeschlossen wurden, zumal diese rein auf eine physische Erkrankung des Opfers zurückzuführen waren. Bei den vollendeten Tötungsdelikten, die im Rahmen einer Beziehung verübt wurden, waren alle Opfer weiblich, die Täter waren in diesen Fällen zu 50 Prozent fremde Staatsbürger. In 47 Prozent dieser Fälle, war die Beziehung zum Tatzeitpunkt bereits getrennt. Bei Tötungen mit Beziehungshintergrund stellten Trennungen (46 Prozent), Arbeitslosigkeit (48 Prozent), Alkohol- oder Drogenmissbrauch (30 Prozent) und fortdauernde Konflikte ein erhöhtes Risikopotential dar. In 44 Prozent der Fälle wurde bereits ein Betretungsverbot verhängt, in 16 Prozent sogar mehrmals.
 
Die Screening-Gruppe aus Polizisten, Kriminalpsychologen und Experten des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien hat auch die Herkunft von Tatverdächtigen und Opfern dokumentiert. Rund die Hälfte der Morde sei "von Fremden" begangen worden, daher sollen deren "Communities" in die Präventionsarbeit einbezogen werden. "Peers" (Gleichaltrige bzw. sozial Gleichgestellte; Anm.) mit dem gleichen Hintergrund sollen "bei Tätern mit Migrationshintergrund die Täterarbeit bei der Gefährderansprache unterstützen".
 
„Jeder Mord, ungeachtet des Geschlechtes, ist einer zu viel. Mit den Ergebnissen der Screening-Gruppe haben wir fundierte Erkenntnisse, auf deren Grundlagen wir weitere Morde verhindern können.“, so Bundesminister Wolfgang Peschorn.

Lang: Stichwaffen-Verbot verschärfen

Der Generaldirektor des BMI, Franz Lang, stellte Einzelheiten der Studie vor. Stichwaffen sind die Haupt-Tatwaffen. Im familiären Bereich ist es das Küchenmesser. Im Außenbereich das Klappmesser. "Hier sollten wir uns Gedanken machen zum Strafrecht, ob man das Verbot von Stichwaffen verschärfen sollte", sagte Lang. 

Die "ständige Verfügbarkeit einer Stichwaffe im öffentlichen Raum" werde thematisiert werden müssen, sagte BK-Direktor Franz Lang.
 
"Im österreichischen Waffenrecht sind Messer nur bedingt erfasst", erläuterte Lang. "Diesen Komplex müssen wir uns anschauen." Wiewohl bei vielen Frauenmorden - sogenannte Beziehungstaten, die häufig im Wohnbereich verübt werden - zu einem großen Teil Küchenmesser zur Tatwaffe werden, sind bei Taten außerhalb oft Klapp-, Hieb- und Stichmesser im Einsatz.
 
Man könnte sich "Gedanken machen über das Waffengesetz" und die Definition verbotener Stichwaffen "verschärfen", regte der BK-Chef an. Keine Waffe im Sinne des Gesetze sei etwa das Einhandmesser mit sechs Zentimeter langer Klinge und einhändig schnell zu öffnen, wodurch ein Angreifer die zweite Hand frei habe, um das Opfer zu packen. Generell dokumentiere die Kriminalstatistik bezüglich des Tatmittels Stichwaffe von 2014 bis 2018 bei vollendeten Mordfällen eine zweieinhalbfache und bei versuchten Morden eine dreifache Steigerung, erläuterte Lang.

Täter haben oft Vorstrafen

Zum Großteil haben die Täter oft Vorstrafen. Sie würden durch exzessives Aggressionsverhalten auffallen und hätten oft vorher schon ein Betretungsverbot gehabt. In Verbindung mit Alkohol-Konsum und Trennung seien viele Morde passiert. 

Im öffentlichen Raum handelt es sich bei Morden an Frauen oft um Rivalität oder Suchtgifthandel. Im familiären Bereich gehe es oft um Trennungen. 

Lang hält fest, dass Morde in Intim-Beziehung, die Opfer immer Frauen und die Täter de facto immer Männer sind.

Empfehlungen der Studie

Die Screening-Gruppe hat Empfehlungen formuliert, die drei Themengebiete betreffen: Gefährdungserkennung, Vernetzung von beteiligten Behörden und Institutionen sowie Täterarbeit.
 
Im Bereich der Gefährdungserkennung regt die Screening-Gruppe die Einführung eines Risikoeinschätzungstools sowie einen Leitfaden für die Vernehmung bei Amtshandlungen wegen Gewalt in der Partnerschaft für Exekutivbeamtinnen und Beamte an. Des Weiteren sollen eigene Kompetenzteams in den Bezirkspolizeikommanden eingerichtet werden.
 
Für den Bereich der Vernetzung wird die österreichweite Ausweitung der Leserechte im PAD (polizeiinternes Programm zum Protokollieren von Anzeigen und Berichten) eine zentrale Evaluierungsstelle für Tötungsdelikte und eine Adaptierung der Gewaltschutzdatei im Hinblick auf die Risikoeinschätzung von Tätern empfohlen. Zur besseren Nachverfolgbarkeit von polizeilicher Anzeigen- und gerichtlicher Verurteilungsstatistik wird eine einheitliche, behördenübergreifende Erfassung von Morddelikten angeregt.
 
Täterarbeit ist Opferschutz, daher empfiehlt die Screening-Gruppe die Ausweitung und Wiederholung der Gefährderansprachen und Normverdeutlichungsgespräche sowie verpflichtende therapeutische Anti-Aggressionstrainings und soziale Kompetenztrainings nach Betretungsverboten. Da rund die Hälfte der vollendeten Morde von Fremden begangen wurde, wird eine Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Communities vorgeschlagen. Dabei sollen Peers aus der jeweiligen Community bei Tätern mit Migrationshintergrund die Täterarbeit bei der Gefährderanspache unterstützen.
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