Seit einer Woche lebt der kleine Oliver (5) nun mit seinem Vater in einem Versteck in der Nähe von Kopenhagen. Die Mutter Marion W. (39) versucht unermüdlich, ihren verschleppten Sohn nach Österreich zu bringen.
Gestern brachte ihre Anwältin Britta Schönhart einen neuen Antrag beim Justizministerium ein: „Wir beantragen laut dem Haager Übereinkommen für internationale Kindesentführung die Rückholung von Oliver. Laut diesem Übereinkommen muss das Kind an den gewohnten Aufenthaltsort zurückgebracht werden“, sagt Britta Schönhart. Innerhalb von sechs Wochen müssen die Behörden über diesen Antrag entscheiden.
Internationale Abkommen Allerdings sind es die dänischen Behörden, die hier die Entscheidungshoheit haben. Um der Mutter bessere Karten im Rechtsstreit zu verschaffen, versucht die Anwältin einen weiteren juristischen Schachzug: Zusätzlich beantragen wir, dass der Fall nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen behandelt wird. „Wird der Beschluss respektiert, muss das österreichische Recht angewendet werden. Mit diesem Rechtsmittel hatte ich schon öfter Erfolg. In Australien und Neuseeland wurde es ordnungsgemäß exekutiert. Ich hoffe, auch in Dänemark “, so die Anwältin.
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