In Linz

7-Jähriger klagt Republik - Prozess vertagt

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Der Bub soll vom Schul-Direktor mehrfach tätlich angegriffen worden sein.

Der Prozess um einen siebenjährigen Buben, dessen Eltern nach angeblicher Übergriffe durch einen Linzer Volksschuldirektor die Republik geklagt hatten, ist am Mittwoch rasch vertagt worden. Am 21. November soll die Verhandlung fortgesetzt werden - mit der Einvernahme des mittlerweile pensionierten Pädagogen, der zwei Vorfälle zugibt, sowie des Vaters des damals siebenjährigen Buben. Zudem soll ein Kinderpsychiater ein Gutachten erstellen.

Den Eltern waren außergerichtlich zunächst 200 und dann 500 Euro angeboten worden - ohne Erfolg. "Uns geht's nicht ums Geld, uns geht's um ganz andere Dinge", kommentierte deren Vertreter Kurt Lichtl die Feststellung von Richter Stefan Pellegrini, dass der mittlerweile Zehnjährige aus dem Verfahren - außer einem finanziellen - wohl keinen Vorteil ziehen werde. Es müsse klargestellt werden, dass das Verhalten des Lehrers - wie von der Finanzprokuratur als Vertreter der Republik eingeräumt - nicht nur rechtswidrig, sondern auch schuldhaft war, betonte der Anwalt.

Übergriffe selbst provoziert?
In der Klagsbeantwortung heißt es, dass der Schüler durch sein Verhalten die Übergriffe selbst provoziert habe. Demnach treffe ihn möglicherweise eine Mitschuld. Ein Pädagoge müsse in der Lage sein, mit derartigen Situationen umzugehen und sich zu entschuldigen, entgegnete Lichtl. In 90 Prozent der Fälle sei ein Kind nicht mitschuldig, räumte Prokuraturanwalt Herbert Arzberger ein. Es gebe aber auch "extreme Einzelfälle". Im Zusammenhang mit der Schulangst des Buben verwies der Jurist darauf, dass er bereits vor den Vorfällen Bettnässer gewesen sei. Das Verhalten des Direktors habe es noch schlimmer gemacht, entgegnete Lichtl. Mittlerweile gehe der Zehnjährige in eine andere Schule und es gebe "überhaupt keine Probleme".

Nach gerade einmal 20 Minuten wurde der Prozess, an dem weder der Lehrer noch die Eltern teilgenommen haben, vertagt. Nun gelte es herauszufinden, was tatsächlich passiert ist, sagte Arzberger. Auf die Frage, ob der Schüler im Fall eines Fehlverhaltens eine Entschuldigung des Pädagogen verdiene, antwortete er: "Ja, aber ich kann ihn nicht dazu zwingen."

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