Neun Monate bedingte Haft und hoher Schadenersatz, Urteil nicht rechtskräftig.
Ein 73-jähriger Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Der Mann fasste neun Monate bedingte Haft aus, außerdem muss er hohe Schadenersatzzahlungen leisten. Der Mann hatte nach einer Festnahme einen Polizisten attackiert, dieser erlitt einen Kreuzbandriss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Vorfall hatte sich im vergangenen Sommer zugetragen. Nach einem Streit in der Klagenfurter Innenstadt war der 73-Jährige festgenommen und ins Polizeianhaltezentrum gebracht worden. Dort kam es dann zu einer Rangelei, für die sich der Angeklagte aber nicht verantwortlich fühlt: "Der Polizist war schuld. Bei der Leibesvisitation hat er mir mein Hemd heruntergerissen, dann bin ich auf ihn gefallen", gab der Mann an. Eine Aussage, die allerdings gegen die der beteiligten Polizisten steht, die von einem Angriff des Mannes sprachen. Auch sei der 73-Jährige keine einfache Person, sagte eine Polizeibeamtin: "Der Mann kommt öfter auf die Polizeiinspektion, um sich zu beschweren. Er ist sehr renitent und protestiert lautstark. Mit ihm gibt es keine normale Amtshandlung."
Aufbrausendes Temperament
"Während der Hauptverhandlung hat man immer wieder das aufbrausende Temperament des Angeklagten mitbekommen", sagte Staatsanwältin Denise Ebner in ihrem Plädoyer. Das bestritt auch der Verteidiger des Mannes gar nicht - er sah aber ein Mitverschulden des Polizeibeamten gegeben, der sich "beim Ausziehen beziehungsweise Herunterreißen des Hemdes ungeschickt angestellt" habe.
Einzelrichter Oliver Kriz sprach in seiner Urteilsbegründung schließlich von einem unzweifelhaften Tatbestand. Das Urteil dürfte für den Mann auch noch teure Folgen haben: Da der Polizist 57 Tage lang im Krankenstand war, verlangt die Republik Österreich 7.800 Euro für Lohnfortzahlungen von dem 73-Jährigen. Weiters bekam der Polizist 2.900 Euro für den Verdienstentgang und rund 2.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Zweiter Prozess
Am Landesgericht Klagenfurt wurde am Montag auch ein zweiter Prozess wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verhandelt. Ein Jugendlicher wurde zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt. Er war mit einem Auto mit hoher Geschwindigkeit auf einen Polizeibeamten zugefahren. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Der Jugendliche erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.