Eineinhalb Jahre teilbedingt
75-Jähriger missbrauchte Patientin in Spital
30.08.2016
Der Mann besuchte seine Schwester und verging sich an einer 80-Jährigen.
Ein 75-jähriger Mann ist am Dienstag im Straflandesgericht zu eineinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden, weil er sich in einem Wiener Spital an einer Patientin vergangen hatte. "Ich hab' das gemacht. Es war ein Riesenblödsinn. Es tut mir leid", lautete die Verantwortung des bisher unbescholtenen Pensionisten. Nach Rücksprache mit Verteidiger Ernst Schillhammer nahm er die Strafe an.
Der Angeklagte hatte am 19. Mai 2016 seine dementkranke Schwester im Krankenhaus besucht. Während diese mit dem Rücken zu ihm an einem Tisch saß und Kaffee trank, näherte sich der Mann dem Bett einer anderen Patientin, die kurz zuvor sedierende Medikamente erhalten hatte und deshalb tief schlief. Der 75-Jährige lüftete ihre Bettdecke und vergriff sich an der 80-Jährigen, die davon nichts mitbekam.
Raum videoüberwacht
Der Raum wurde allerdings videoüberwacht, weil es sich um ein sogenanntes Akutzimmer handelte. "Pfleger haben den Vorfall über Bildschirm beobachtet und sind ins Zimmer gelaufen", berichtete Staatsanwältin Andrea Kain. Der 75-Jährige wurde von der alarmierten Polizei festgenommen und wanderte in U-Haft, obwohl er dem Haftrichter versicherte: "Ich mach es eh nie wieder."
Er habe sich eigentlich nach dem Zucker bücken wollen, der seiner Schwester runtergefallen sei, gab der Pensionist im Grauen Haus zu Protokoll. Da sei er auf die andere Patientin aufmerksam geworden: "Dann hab' ich halt zugegriffen. Es waren nicht einmal 30 Sekunden."
Milde Strafe
"Keine schöne Handlung", befand die vorsitzende Richterin Petra Poschalko. Angesichts der geständigen Verantwortung des Mannes und seines nicht getrübten Vorlebens ließ der Schöffensenat dennoch Milde walten. Von den 18 Monaten wurden nur drei Monate unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der 75-Jährige unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Zudem muss er sich einer Psychotherapie unterziehen. Das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person ist bereits rechtskräftig. Da die U-Haft auf die Strafe anzurechnen war, wurde der Mann unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt.