Niederösterreich
8-fache Brandstiftung: 22-Jährige verurteilt
07.04.2016
Die junge Mutter wollte damit die Aufmerksamkeit ihres Freundes erregen.
Acht Mal hat es im vergangenen Winter in einem Gemeindebau in Korneuburg gebrannt, einmal musste der Komplex sogar komplett evakuiert werden. Eine 22-jährige Bewohnerin hatte die Brände gelegt, um, wie sie am Donnerstag vor Gericht eingestand, von ihrem häufig abwesenden Lebensgefährten mehr Aufmerksamkeit zu bekommen. Sie wurde - rechtskräftig - zu einer teilbedingten Strafe verurteilt.
Sieben Monate unbedingt
Der Schöffensenat verhängte zwei Jahre, davon sieben Monate unbedingt, wobei die U-Haft vom 10. Dezember 2015 bis 28. Jänner angerechnet wurde. Der Schuldspruch bezog sich neben der achtfachen Brandstiftung auch auf Sachbeschädigung, falsche Beweisaussage, Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und Fälschung von Beweismitteln.
Aufmerksamkeit
Die Serie, die die Bewohner der Anlage in Angst und Schrecken versetzte, begann Ende November. Wie Staatsanwältin Doris Schöfmann ausführte, war die Mutter einer damals zweijährigen Tochter und eines fünf Monate alten Sohnes viel allein - ihr 2014 zu ihr gezogener Partner arbeitete viel und war auch sonst kaum daheim. Um das zu ändern, beschloss sie, Feuer zu legen. Zunächst zündete sie im Keller mehrere Abteile an, am selben Abend dann die Eingangstür einer Wohnung im Erdgeschoß des vierstöckigen Hauses - der Bewohner, der bereits einen Schlaganfall und Herzinfarkt hinter sich hatte, erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung.
In den darauffolgenden Tagen brannte es - mit starker Rauchentwicklung - bei den Müllcontainern, im Stiegenhaus, wieder im Keller und auch am Dachboden, zuletzt dann in einem Installationsschacht, wodurch die Strom- und Gasversorgung des Gebäudes lahmgelegt wurde. Die Bewohner mussten in Ersatzquartiere ziehen.
100.000 Euro Schaden
Jeweils waren umfangreiche Feuerwehreinsätze notwendig, der Gesamtschaden betrug 100.000 Euro. Schließlich täuschte die junge Frau vor, eine vermummte Unbekannte beobachtet zu haben, die sie verletzt habe. Tatsächlich hatte sie sich mit einem Staubsauger selbst einen blauen Fleck geschlagen, suchte das Krankenhaus auf und erstattete Anzeige bei der Polizei. Aus psychiatrischer Sicht würden bei der Angeklagten neurotische Züge vorliegen, aber keine Persönlichkeitsstörung - sie war zurechnungsfähig, so Schöfmann. Und sie habe gewusst, dass in dem Haus auch ältere und gebrechliche Menschen lebten, betonte die Anklägerin.
Überfordert
Der Verteidiger führte ins Treffen, dass seine mit ihrem Baby überforderte Mandantin in psychotherapeutischer Behandlung sei, um ihre Probleme in den Griff zu bekommen, und sie weiters selbst dafür gesorgt habe, dass die Brände rasch entdeckt wurden: "Sie wollte Aufmerksamkeit erregen, nicht das Haus in Schutt und Asche legen."
Die Angeklagte war reumütig, was ihr ebenso als mildernd angerechnet wurde wie ihre Unbescholtenheit. Aber: "Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt", verwies Richter Dietmar Nussbaumer in der Urteilsbegründung auf die durch die Taten entstandene Gefahr für andere Menschen: "Sie haben nur sich selbst gesehen."