Die Deeskalations-Strategie der Polizei zeigte am Freitag schließlich Wirkung. Kurz vor 17.00 Uhr begann die Polizei damit, sich zurückzuziehen. Es blieben lediglich einzelne Demonstranten am Albertinaplatz zurück.
Unterstützt wird die Initiative unter anderem von dem Arzt Christian Fiala und dem Rechtsanwalt Roman Schiessler. Fiala betonte gegenüber der APA, dass es sich bei den Teilnehmern um Personen, "die unabhängig voneinander zufällig vorbeigekommen" seien, gehandelt habe. "Es kann nicht sein, dass das das Ende der Demokratie ist", sagte Fiala zur APA. Die Veranstalter kündigten für kommenden Freitag eine "neue, größere Demo" vor dem Bundeskanzleramt an. Polizeisprecher Eidenberger hält es "aus derzeitiger Sicht eher für unwahrscheinlich, dass diese Demonstration stattfinden darf".
Wie für seinen Kollegen Heinz Mayer ist auch für Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk die Entscheidung der Polizei, die für Freitagnachmittag angemeldete Demo der Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI) zu verbieten, zumindest hinterfragenswert. Es hätte wohl andere Möglichkeiten gegeben, meinte der Jurist, die Demo trotz Covid-19-Maßnahmengesetz durchzuführen.
"Es wirft die Frage auf: Hat man es sich hier zu leicht gemacht?", sagte Funk zur APA. "Das sieht sehr danach aus, dass hier jemand gesagt hat: 'Wehret den Anfängen'", sagte Funk. Eine Prognoseentscheidung allein darauf zu stützen, dass man sage, die Demo sei so bekanntgeworden und betreffe einen so kontroversiellen Punkt, dass man von einem deutlich größeren Teilnehmerstrom als angemeldet ausgehen muss, sei beachtlich. Funk betonte, das reiche so nicht aus, zumal die Sicherheitsexekutive bekanntgegeben habe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren. Die Durchführung solcher Demonstrationen sei "der Sicherheitsexekutive zumutbar".
Eine der anderen Maßnahmen, mit der die Demo ohne Untersagung stattfinden hätte können und das Covid-19-Maßnahmengesetz eingehalten worden wäre, hätte dem Verfassungsrechtler zufolge eine weiträumigere Absperrung und ein Platzverbot für Nicht-Manifestanten sein können. Funk wies auf einschlägige Judikatur hin, die zum Beispiel bei angemeldeten Demos für und gegen die Abtreibung angewandt worden sei.
Damals war davon auszugehen gewesen, dass die Demos pro und contra ausufern würden. Die Behörde habe einfach eine Kundgebung untersagt. Dazu sei festgestellt worden: "Die Behörde hat eine Schutzpflicht, und sie darf es sich nicht leicht machen zu sagen: 'Wir untersagen einfach'", so Funk.