Das afrikanische Land stellt "faktisch auch keine Heimreisezertifikate aus".
Bei dem Tatverdächtigen, der in der Nacht auf Mittwoch eine Frau in Wien erschlagen haben dürfte, handelt es sich um einen Kenianer. Sein Asylansuchen war bereits 2014 rechtsgültig abgelehnt worden, seither war der Mann untergetaucht. "Mit Kenia gibt es weder ein nationales noch ein EU-Rückübernahmeabkommen", sagte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck der APA.
Heimreisezertifikat notwendig
Auch bei einem solchen Abkommen müssen die jeweiligen Herkunftsländer im Falle eines Rücktransports für die Betroffenen Heimreisezertifikate ausstellen. Ein Rückübernahmeabkommen ist laut Grundböck jedoch "keine Garantie, dass auch Heimreisezertifikate ausgestellt werden". Jedoch ist es auch ohne ein derartiges Abkommen möglich, dass eben Heimreisezertifikate ausgestellt werden. Von Kenia werden laut Grundböck jedoch "faktisch keine" ausgestellt.
Österreich stößt "an die Grenzen"
Im Falle eines negativen Asylbescheids wäre etwa der "Status einer Duldung" möglich. Bei einer solchen müsste der Betroffene jedoch "gemeldet sein und an der Rückkehr mitwirken", erklärte Grundböck.
Ist dies nicht der Fall, sind solche Personen illegal aufhältig. Hier stoße Österreich "mit den rechtlichen Möglichkeiten zur Aufenthaltsbeendigung faktisch an die Grenzen", erklärte Grundböck.
Der Sprecher betonte weiters, dass es kaum Asylanträge aus Kenia gibt. 2015 waren es insgesamt zehn.