MA 40
Abtreibungs-Ärztin: Temporäres Berufsverbot
12.07.2013Grobe "Verfehlung bei Ausübung des ärztlichen Berufes".
Vorläufiges Ende einer unheilvollen - im Endeffekt bereits viele Jahre dauernden - Ärzteaffäre in Wien: Jene Allgemeinmedizinerin , in deren Ordination es laut der Patientenanwältin Sigrid Pilz bei Abtreibungen zu zahlreichen schweren Komplikationen gekommen ist, wurde am Freitag nach heftigen öffentlichen Diskussionen von der Magistratsabteilung 40 mit einem vorläufigen Berufsverbot belegt. Es beruht auf der Anzeige eines Krankenhauses, in das am 11. Juni eine schwerverletzte Frau nach einer Interruptio aufgenommen worden war.
"Die Magistratsabteilung 40 hat aufgrund der Anzeige eines Krankenhauses an die Staatsanwaltschaft, auf der Basis von Paragraf 62 des Ärztegesetztes ein temporäres Berufsverbot verhängt“, teilte die Magistratsabteilung Freitag am frühen Nachmittag der APA mit. Dies erfolge wegen des Verfahrens wegen "grober Verfehlungen bei Ausübung des ärztlichen Berufes" und "Gefahr im Verzug". Das Verwaltungsstrafverfahren sei bereits vom zuständigen Magistratischen Bezirksamt gegen die Ärztin eingeleitet worden.
„Diese Ärztin ist daher bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen sie eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens nicht mehr berechtigt, ihren Beruf auszuüben“, hieß es. Das werde von der Polizei auch überprüft. Anfang der kommenden Woche soll dann in den Ordinationsräumlichkeiten eine Nachschau wegen der hygienischen Verhältnisse (Paragraf 56 des Ärztegesetzes) erfolgen.
Auf Basis des Ärztegesetzes
Endgültig ins Rollen gebracht hatte den Fall - die Ärztin tauchte seit vielen Jahren immer wieder in Medienberichten, auch über Gerichtsprozesse, auf - die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz. Sie berichtete am Donnerstag von sieben Fällen schwerer Komplikationen, die ihr bekannt geworden seien. In den vergangenen vier Jahren seien 16 Mal Frauen von der Ordination wegen Komplikationen mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht worden. Die Patientenanwältin: "Die Gebärmutter wurde durchstoßen. Die Patientinnen haben schwere Blutungen erlitten. Manchen mussten innere Organe entnommen werden und sie sind in der Folge für ihr Leben gezeichnet."
Den Ausschlag gab schließlich die Anzeige jenes Wiener Krankenhauses, in dem eine Patientin der Wiener Abtreibungsärztin wegen einer schweren Komplikation behandelt werden musste. Die Ärztin hätte am 11. Juni mit der Patientin die gynäkologische Abteilung des Krankenhauses aufgesucht. Die Allgemeinmedizinerin hätte angegeben, dass die Frau, an der eine Interruption durchgeführt worden war "unter akuten Panikattacken leide". "Nach umgehender fachärztlicher Untersuchung wurde Frau (Name unkenntlich gemacht, Anm.) mit Verdacht auf Gebärmutterperforation sofort stationär aufgenommen und noch in derselben Nacht notoperiert. Der postoperative Genesungsverlauf gestaltete sich glücklicherweise unkompliziert. (...) Aus unserer Sicht erscheint in diesem Fall insbesondere bedenklich, dass die schädigende Komplikation, die auch bei Durchführung lege artis - selten aber doch - auftreten kann, von Frau Dr. (Name unkenntlich, Anm.) offenbar gar nicht erkannt worden sein dürfte." Die Patientin konnte am sechsten Tag nach der Notoperation beschwerdefrei nach Hause entlassen werden.
Anzeige schildert schwere Komplikationen
Rund um die Aufsehen erregende Affäre hatte sich ab Donnerstag eine heftige Ärzte-Qualitätsdiskussion entwickelt. Der Kammeramtsdirektor der Wiener Ärztekammer, Thomas Holzgruber, sagte zu dem Fall: "Wir waren mehrfach gemeinsam mit der Magistratsabteilung 40 in der Ordination. Die Praxis wurde auch mehrfach geschlossen. (...) Die Ärztin selbst führt die Abtreibungen nicht durch. Sie macht die Narkosen. Es läuft gegen sie ein Verfahren wegen Aberkennung der Berufsberechtigung. Einer der Gynäkologen hat seine Berufsberechtigung zurückgelegt."
Gesundheitspolitisch kam es zu einer Debatte über das auf gesetzlicher und Verordnungsbasis erfolgende Qualitätsmanagement der niedergelassenen Ärzte in Österreich. Das von der Ärztekammer geschaffene System ist allerdings primär für derartige Fälle nicht vorgesehen. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ): "Wenn die Qualitätssicherung wie sie jetzt geschieht, nicht funktioniert, kann ich mir vorstellen, dass man bei den kommenden Regierungsverhandlungen dafür eintritt, dass es eine unabhängige Stelle gibt." Das sei aber auf jeden Fall mit dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen verbunden. Im Gesundheitsministerium sieht man das aber unabhängig von dem aus Wien bekannten Einzelfall.