Freispruch
Ärztin nicht Schuld an Tod von Bub (3)
13.01.2012
Verfahren gegen den Oberarzt wurde auf unbestimmte Zeit ausgeschieden.
Nach dem Tod eines dreijährigen Buben an der Innsbrucker Kinderklinik im April 2010 ist es am Freitag am Landesgericht zu einem Teilurteil im Prozess gegen die behandelnde Assistenzärztin (31) und den diensthabenden Oberarzt gekommen. Während die 31-Jährige vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen freigesprochen wurde, schied Richter Günther Böhler das Verfahren gegen den Mediziner aus. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Keine "subjektive Sorgfaltswidrigkeit"
Die 31-Jährige wurde freigesprochen, weil keine "subjektive Sorgfaltswidrigkeit" vorlag, sagte Böhler in der Urteilsbegründung. Sie sei als Assistenzärztin nicht befugt gewesen, selbst Anordnungen zu treffen. Sie habe dem Oberarzt "wahrheits- und ordnungsgemäß" Therapievorschläge mitgeteilt. Und dieser habe schließlich über die Maßnahmen entschieden. Die Staatsanwältin meldete gegen das Urteil Berufung an.
Die Verhandlungen gegen den Deutschen wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, um ihm die Möglichkeit zu geben, Fragen an die Sachverständigen zu stellen, erklärte Böhler. Die Sachverständigen müssen diese dann beantworten. Staatsanwältin Erika Wander meldete umgehend Nichtigkeit gegen diese Entscheidung an.
Das an chronischer Niereninsuffizienz (Nierenschwäche) leidende Kind war im April des vergangenen Jahres nach einer fast überstandenen Scharlacherkrankung an der Klinik wegen Verstopfung behandelt worden und schließlich an einer Stoffwechselentgleisung gestorben.