Prozess

Afrikaner stach in Salzburg 13-fachen Familienvater tot

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Am Landesgericht Salzburg musste sich am Mittwoch ein 27-jähriger Somalier und zum Tatzeitpunkt frisch entlassener Ex-Knacki wegen Mordes und versuchten Mordes bei einer Messerstecherei in Lehen vor Geschworenen verantworten. 

Sbg. Der arbeits- und obdachlose Angeklagte hat sechs Vorstrafen wegen Gewaltdelikten und war erst gut drei Wochen vor der Tat am 1. Februar 2024 aus der Haft entlassen worden. Laut Staatsanwalt hatten sich am Abend mehrere Männer aus Somalia in einer Wohnung getroffen. Es wurde Alkohol getrunken, gegen 23.00 Uhr stieß der Angeklagte hinzu. Laut Anwesenden war er laut, aggressiv und wütend. Um ihn hinauszuschmeißen und die Situation zu beruhigen, holte der Wohnungsinhaber einen 28-jährigen Landsmann zu Hilfe.

Tatsächlich verlagerte sich das Treffen vor die Wohnung, die Wut des 27-Jährigen wurde laut Zeugen aber nicht weniger. Vielmehr zog der Afrikaner unvermittelt ein Küchenmesser und begann auf einen flüchtenden Mann einzustechen. Das Opfer, ein 34-jähriger Somalier und (inklusive Ziehkinder) 13-facher Familienvater, wurde zunächst durch vier wuchtige Stiche in den Kopf, den Brustkorb und in den Rücken getroffen.
 

Lehener Park Messer Leiche
© FMT Pictures
× Lehener Park Messer Leiche

Lehener Park Messer Leiche

Spektakulärer Einsatz im Zuge der tödlichen Messerstecherei im Februar in Salzburg.

© FMT Pictures
× Lehener Park Messer Leiche

Als ein dritter Somalier dazwischen gehen wollte, ging der Angeklagte auch auf diesen los. Er jagte ihm nach, konnte ihn aber nicht erwischen. Darum kehrte der Angreifer zu dem auf dem Boden liegenden 34-Jährigen zurück und versetzte diesem einen finalen Stich in den Rücken, wobei der Griff des Messers abbrach und die Klinge im Rücken des Opfers stecken blieb. Den Angriff überlebte der 13-fache Familienvater nicht.

Der Tatverdächtige wurde noch am selben Nachmittag festgenommen. ER will betrunken und zugekifft gewesen sein - ein  Alkotest rund 16 Stunden nach der Tat zeigte jedoch keine Promille mehr an. Laut dem Gutachten einer Gerichtspsychiaterin ist  der Angeklagte zurechnungsfähig. Weil er in der Justizanstalt Salzburg wenige Tage nach seiner Festnahme zwei Mal versuchte, einen Beamten mit einem Faustschlag zu verletzen, lautete die Anklage zusätzlich auf schwere Körperverletzung.

Er bereut, kann sich aber angeblich an nicht erinnern. Ein Urteil in dem eigentlich auf zwei Tage anberaumten Prozess könnte es noch heute geben.

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