Boss von Horrorbande

In Fußfesseln vor Gericht: 15 Jahre Haft für Aggro-Räuber

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Die vier Mittäter des 36-Jährigen sitzen bereits Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren ab - nun bekam der Boss einer Horror-Bande von der Justiz die Quittung für seine Horror-Aggro-Umtriebe.

Wien. Am Dienstag ging am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Dragan, Boss einer Carjacking-Bande, zu Ende. Dem Angeklagten (der die serbische und rumänische Staatsbürgerschaft besitzt) wird Diebstahl von Fahrzeugen unter Anwendung von Gewalt, versuchter Mord, zweifacher schwerer Raub und Vergewaltigung vorgeworfen wird.

Der Hüne selbst, der aus Sicherheitsgründen nicht nur in Hand-, sondern auch in Fußfesseln vor Gericht sitzen musste, versuchte sich als harmloser Mitläufer mit annähernd null Gewaltpotenzial darzustellen - bis sein Cousin, der wegen eines ähnlichen Delikts in Italien gerade 10 Jahre absitzt und bei zwei  Taten in Österreich dabei war, per Videokonferenz zugeschaltet wird. Der Verwandte belastet Dragan schwer: "Mama mia, er ist damals ausgestiegen, er hat zugeschlagen." 

Horror-Bande Carjacking

Gefährlicher Delinquent war doppelt gesichert.

© Fuhrich
× Horror-Bande Carjacking

Die Bande hatte 2016 einen Wiener in seinem 200-Euro-Opel-Astra angehalten, entführt und fast zu Tode geprügelt, nur weil der 53-Jährige die Terror-Bande in Fließverkehr überholt hatte. Tags davor waren die Prügel-Räuber in Niederösterreich auf dieselbe brutale Weise mit einem 19-Jährigen verfahren, von dem sie den alten Mercedes 180 C raubten. Außerdem soll der 36-Jährige, der acht Jahre nach den irren Coups nur deshalb gefasst wurde, weil er illegal einreiste, um seine fünf Kinder zu sehen, seine Ex-Frau vergewaltigt und ihren Neuen halb tot geschlagen haben. 

15 Jahre Haft wegen versuchten Mordes und zweifachen schweren Raubes

Dragan wurde wegen versuchten Mordes und zweifachen schweren Raubes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Verteidiger Michael Dohr bat um Bedenkzeit, die Staatsanwältin war mit der Entscheidung einverstanden. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
 

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