Landesgericht Ried
Aiderbichl-Prozess fortgesetzt
06.10.2016
Vieles in den Aussagen nicht aus eigener Wahrnehmung sondern vom Hörensagen.
Der Schöffenprozess um Unregelmäßigkeiten auf einem Gnadenhof im Innviertel ist am Donnerstag im Landesgericht Ried fortgesetzt worden. Befragt wurden Zeugen, die am Hof tätig waren, beziehungsweise eine Bekannte des 86-jährigen Besitzers. Vieles in den Aussagen stammte jedoch nicht aus eigener Wahrnehmung sondern vom Hörensagen. "Es ist viel getratscht worden", erläuterte einer von ihnen.
Veruntreuung und Untreue
In der Verhandlung geht es um die Anklage gegen einen 51-Jährigen und seine 54-jährige Schwester. Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihnen unter anderem Veruntreuung und Untreue vor. Sie hätten Geld eines im November 2011 verstorbenen vermögenden Tierfreundes und Betreibers des Gnadenhofes in der Höhe von mehreren hunderttausend Euro zum Nachteil des Nachlasses auf die Seite geräumt. In dem Fall gibt es eine Verbindung zum Gut Aiderbichl. Ein Testament zu dessen Gunsten hat der Verstorbene im Juli 2010 verfasst. Der Hof ist von der Stiftung übernommen worden. Die zweite Angeklagte hätte auch auf Anweisung des 86-Jährigen 35.000 Euro an Gut Aiderbichl weiterleiten sollen. Sie habe es laut Anklage aber verabsäumt.
Person des Verstorbenen
Erörtert wurde die Person des Verstorbenen. Er wurde als sparsam, geizig und gierig beschrieben. Er habe sein Vermögen nur den Tieren, nicht aber den Menschen zukommen lassen wollen. Dem hätte widersprochen, dass er den Willen gehabt habe, dem Angeklagten eine finanzielle Absicherung seiner Zukunft einzurichten. Es ging auch um den körperlichen und geistigen Zustand des betagten Tierfreundes, ob er mit Medikamenten ruhig gestellt und von der Umwelt abgeschottet sowie mit Kameras und Mikrofonen überwacht oder ihm gedroht worden sei, sowie um die Rolle der Angeklagten und anderer Personen, die am Hof arbeiteten oder dorthin kamen. Auch Jahre nach dem Tod des Gönners gab es Treffen von involvierten Personen. Dabei wurden eidesstattliche Erklärungen verfasst und alle möglichen Informationen ausgetauscht, so dass schwer nachvollziehbar ist, was wer wahrgenommen hat.