Geld veruntreut

Aiderbichl-Prozess: Schuldsprüche für Geschwister

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24 Monate teilbedingt und sechs Monate auf Bewährung - nicht rechtskräftig.

Ein Geschwisterpaar ist am Donnerstag im Landesgericht Ried zu teil- bzw. völlig bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden sollen Geld aus dem Vermögen eines Tierfreundes veruntreut haben. Es ging um gut 800.000 Euro. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Vorwürfe bestritten

Der 51-Jährige fasste wegen Untreue, Urkundenfälschung, schweren Betrugs und Urkundenunterdrückung 24 Monate, davon 16 bedingt, aus. Seine 54-jährige Schwester wurde wegen Veruntreuung zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Privatbeteiligte - darunter das Gut Aiderbichl - wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft den beiden vor, sie hätten Geld eines im November 2011 verstorbenen, vermögenden Tierfreundes und Gnadenhof-Betreibers in der Höhe von mehreren hunderttausend Euro auf die Seite geräumt. Die beiden Mitarbeiter des Geschädigten sollen laut Anklage 2010 dafür gesorgt haben, dass der damals 86-Jährige Sparbücher, Konten sowie Versicherungen einrichtet und ihnen die Verfügung darüber einräumt. Sie hätten davon das Geld kassiert und für sich verwendet. Der Löwenanteil des Schadens entfällt auf den Mann. Die Frau soll 35.000 Euro, die für das Gut Aiderbichl bestimmt waren, nicht dort abgeliefert haben. Das Geschwisterpaar bestritt im Prozess alle Vorwürfe.

"Gnadenhof, Geld und Gier"

"Gnadenhof, Geld und Gier", so fasste Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler in seinem Schlussplädoyer den Prozess zusammen. Am Hof des äußerst begüterten Geschädigten hätten sich etliche Proponenten der Tierschutzszene ein Stelldichein gegeben, um "Anteil zu nehmen am Reichtum" des alten Mannes. Dieser sei "ein Tierfreund, ein Menschenhasser und ein Geizhals" und zudem völlig unberechenbar gewesen.

Der Senior war laut Schilderungen von Zeugen auf der Suche nach jemandem, dem er seinen Hof und sein Geld vererben konnte. Bedingung: Derjenige sollte das Vermögen im Sinne des Tierschutzes einsetzen. Offenbar mangelte es auch nicht an Bewerbern. Immer wieder fanden sich Leute, die sich um ihn kümmerten, mit so manchem überwarf er sich aber bald. Die Letzten in der Reihe der Betreuenden waren die beiden Angeklagten. Der begüterte Mann übertrug dann aber noch zu Lebzeiten seinen Hof sowie vier Millionen Euro für den Betrieb, den Erhalt sowie die Renovierung an Gut Aiderbichl.

Urteile nicht rechtskräftig

Die Anwälte der Geschwister, Manfred Ainedter und Robert Morianz, hatten Freisprüche gefordert. Der Schöffensenat unter Richterin Claudia Hubauer sprach die beiden schuldig. Mildernd wurde gewertet, dass die Angeklagten unbescholten sind und die Taten schon so lange zurückliegen. Bei dem Mann wurde das Zusammentreffen mehrerer Taten als erschwerend gewertet. Ainedter kündigte für den Mann Nichtigkeitsbeschwerde an, Morianz, der die Frau vertrat, erbat Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit sind die Sprüche nicht rechtskräftig.

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