Im grenznahen Raum werden ab sofort Schwerpunktaktionen durchgeführt.
Der Besitz und Konsum von Cannabis ist für Erwachsene in Deutschland seit Montag unter Auflagen legal. Mit 1. April trat das entsprechende Gesetz in Kraft, Cannabis verschwindet damit von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz.
Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause - nicht im Kleingarten - dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise mit abschließbaren Schränken und Räumen.
Schwerpunktaktionen
Von der Legalisierung in Deutschland sind auch die angrenzenden Bundesländer Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg betroffen. Im grenznahen Raum werden deshalb ab sofort Schwerpunktaktionen durchgeführt.
„Die Polizei wird verstärkt Kontrollen durchführen, insbesondere im grenznahen Bereich, und Suchtmittel und Drogenlenker aus dem Verkehr ziehen. Es geht um den Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer“, so Innenminister Gerhard Karner in einer Aussendung.
Im Einsatz werden Polizisten in Zivil sowie Spezialisten der Landesverkehrsabteilung sein.