Prozess gegen Amokfahrer
Alen R.: Ankläger melden keine Rechtsmittel an
03.10.2016
Die Verteidigerin kündigte bereits eine Nichtigkeitsbeschwerde an.
Nach dem Urteil im Prozess gegen Alen R. werden seitens der Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel erhoben. Die Anklagebehörde zeigte sich mit der Entscheidung der Geschworenen auf Zurechnungsfähigkeit und lebenslange Haft zufrieden. Die Verteidigerin hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt.
Am Donnerstag (29.9.) ist Alen R. für schuldig befunden worden, bei seiner Amokfahrt am 20. Juni 2015 durch die Grazer Innenstadt drei Menschen getötet zu haben. Weiters wurde ihm 108-facher Mordversuch angelastet. Die Geschworenen stuften ihn als zurechnungsfähig ein, also wurden lebenslange Haft sowie die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte nur die Einweisung beantragt, da zwei von drei psychiatrischen Gutachtern der Meinung waren, R. sei zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen.
Keine Bedenken
"Da gegen die Gesetzmäßigkeit des abgeführten Verfahrens und des Urteils aus Sicht der Staatsanwaltschaft keine Bedenken bestehen, wird gegen das Urteil kein Rechtsmittel erhoben", hieß es in einer Aussendung der Anklagebehörde am Montag.
Da die Verteidigung eine Nichtigkeitsbeschwerde einbringt, muss sich nun der Oberste Gerichtshof mit dem Fall Alen R. befassen. Eine Entscheidung darüber, ob der Prozess nochmals durchgeführt werden muss oder das Urteil rechtskräftig wird, dürfte einige Monate dauern.