Prozess in Salzburg

Alko-Lenkerin bot Polizei sexuelle Dienste an

21.02.2017

Die 34-jährige Salzburgerin zeigte sich geständig.

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Eine alkoholisierte Autofahrerin soll am 27. April 2016 zwei Polizisten sexuelle Dienste angeboten haben, um einem Führerscheinentzug und einer Strafe zu entgehen. Die 34-Jährige, die damals einen Auffahrunfall verursachte, bei dem zwei Frauen leicht verletzt wurden, entschuldigte sich am Dienstag bei einem Prozess in Salzburg für ihr Verhalten. Die Verhandlung endete mit einer Diversion.

Die aus dem Pinzgau stammende Salzburgerin hat laut Anklage den Beamten mit zweideutigen Bemerkungen einen Deal vorgeschlagen, der auf Oralverkehr schließen ließ. Die Frau soll ihr Angebot mit einem Bild einer Frau in Sex-Pose untermauert und den Uniformierten einen "Gutschein" angeboten haben. Neben ihr im Auto saß eines ihrer Kinder. Ein Alkotest ergab 1,6 Promille.

"Es war eine blöde Aktion"

Die 34-Jährige wurde wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Sie zeigte sich heute während der Befragung durch die Vorsitzende des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Gabriele Glatz, reumütig geständig. "Es tut mir leid. Es war eine blöde Aktion", gestand sie ein. Sie habe das aber nicht so gemeint wie die Beamten das aufgenommen hätten, meinte sie. Dann entschuldigte sie sich noch persönlich bei den zwei Polizisten, die als Zeugen zu der Verhandlung geladen waren.

Der Verteidiger brachte es auf den Punkt: "Es war eine besoffene Geschichte." Die Angeklagte schilderte noch, dass sie an jenem Tag am Vormittag zu ihrer Freundin wegen einer Geburtstagsfeier gefahren sei und schon von da an mehrere alkoholische Getränke konsumiert habe. "Jetzt trinke ich nichts mehr, das war mir eine Lehre", sagte sie zur Richterin. Glatz nahm den Vorschlag des Verteidigers auf eine diversionelle Erledigung an. Auch der Staatsanwalt war damit einverstanden.

Wenn die Salzburgerin 200 Euro Gerichtspauschalkosten zahlt und innerhalb des nächsten halben Jahres 60 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringt, wird das Strafverfahren gegen sie eingestellt. Es könne von keiner schweren Schuld gesprochen werden, zudem habe der Alkoholkonsum eine enthemmende Wirkung bei der Beschuldigten hervorgerufen, konstatierte die Richterin. Mit einem erleichterten "Danke" verließ die Angeklagte den Gerichtssaal.

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