Klagenfurt

Alkolenker wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

07.05.2012

"Habe sie nicht gesehen": Fünf Monate bedingte Haft und 6.600 Euro Geldstrafe.

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© Flickr: mrbill / CC-BY 2.0
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Wegen gefährlicher Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein 55 Jahre alter Kaufmann aus Kärnten zu fünf Monaten bedingter Haft und 6.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Am 2. Dezember 2011 hatte der Mann leicht alkoholisiert mit seinem Pkw eine die Fahrbahn querende 65-jährige Fußgängerin angefahren. Die Frau starb. Der geständige Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Spruch ist daher noch nicht rechtskräftig.

"Ich habe die Frau nicht gesehen. Ich sah nur einen Schatten auftauchen und innerhalb von Zehntelsekunden war es zu spät", gab der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll. Er hatte vor dem Unfall zwei Biere getrunken. Die Polizei stellte später einen Wert knapp über 0,5 Promille fest. "Ich habe mich nicht alkoholisiert gefühlt", so der Kaufmann zu Richter Christian Liebhauser-Karl. Ein Gutachten ging davon aus, dass eine Reaktionsverzögerung durch die Alkoholisierung vorlag. Außerdem war der Mann mit leicht überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, es herrschte Nebel und der Fahrer hatte nur das Abblendlicht eingeschaltet.

Der Richter entschied, dass die Verkettung der Umstände eine Qualifikation als "besonders gefährliche Verhältnisse" rechtfertigt. Für den Angeklagten sprachen das Geständnis und seine Unbescholtenheit.

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