Angeklagter reichte Beschwerde ein - Oberlandesgericht gab keine Folge.
Die U-Haft über einen 21-Jährigen, dessen Amokfahrt die Polizei Ende September in Wien-Favoriten gestoppt hat, ist um zwei Monate verlängert worden. Die nächste Haftprüfung findet am 4. Jänner statt, das teilte Christina Salzborn, Sprecherin des Straflandesgerichts, am Donnerstag der APA mit.
Die Sprecherin stellte klar, dass heute, am 17. November, keine Haftprüfung statt gefunden hat. Die U-Haft war zwar am 17. Oktober um einen Monat verlängert worden, jedoch reichte der Angeklagte in der Zwischenzeit Beschwerde ein. Am 4. November entschied das Oberlandesgericht (OLG), dass der Beschwerde keine Folge gegeben wird, teilte die Sprecherin mit. Anlässlich dieses Beschlusses hat das OLG die U-Haft erneut bis 4. Jänner verlängert. Zum Motiv des Mannes konnten weder das Straflandesgericht noch die Staatsanwaltschaft etwas sagen.
Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in Terror-Vereinigung
Gegen den 21-Jährigen wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung ermittelt. Der gebürtige Wiener mit türkischen Wurzeln war am 29. September mit dem Pkw seines Vaters durch Favoriten gerast. Er soll versucht haben, gezielt Passanten zu überfahren - genau an jenem Tag, an dem der Grazer Amokfahrer schuldig gesprochen wurde. Ein Passant, der einen Zebrastreifen in der Quellenstraße überquerte, konnte sich nur mit einem Hechtsprung retten. Während der Fahrt und bei der Festnahme rief der Beschuldigte laut Polizei mehrmals "Allahu Akbar".