Alle neuen Regeln für unsere Schüler: Aufsteigen trotz Fünfer
04.05.2020
Vom Schulstart bis zum Fernbleiben vom Unterricht.
Wien. Rund siebeneinhalb Wochen nach der Schließung der Schulen gibt es einen konkreten Fahrplan für die Wiedereröffnung. Volks- und Unterstufenschüler kehren ab 18. Mai im Schichtbetrieb in die Schulen zurück, wie Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) ankündigte.
Für die Maturanten sowie Abschlussklassen der berufsbildenden mittleren Schulen und Berufsschulen beginnt die Schule bereits am 4. Mai wieder. Für den Großteil der Schüler, die 700.000 Kinder und Jugendlichen an Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen und Sonderschulen, geht es nach dann neun Wochen Pause am 18. Mai los. Die restlichen 300.000 Schüler an AHS-Oberstufen, berufsbildenden höheren Schulen und Berufsschulen müssen bis nach den Pfingstferien am 3. Juni warten.
Schichtbetrieb mit Hygieneauflagen
Die restlichen Schulwochen bis zum regulären Ferienbeginn laufen aber komplett anders ab als gewohnt: Es gibt eine Art Schichtbetrieb mit Hygieneauflagen - die Klassen werden geteilt. Die eine Hälfte ist von Montag bis Mittwoch an der Schule, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Wie bisher wird an den jeweils anderen Tagen weiter Betreuung für die Kinder angeboten - Faßmann appellierte aber an die Eltern, wenn möglich die Kinder daheim zu lassen.
An den Schulen herrschen außerhalb des Klassenzimmers Maskenpflicht sowie weitere Hygieneauflagen wie Händewaschen oder -desinfektion nach dem Betreten des Schulgebäudes. Nachmittagsunterricht findet keiner statt, Schularbeiten wird es bis zum Sommer auch keine geben. Für die Benotung wird der Leistungsstand vor der Schulschließung plus die Leistungen im Distance Learning. Wer zwischen zwei Noten steht bzw. sich verbessern will, kann zu einer mündlichen Prüfung antreten.
Kurz vor der Rückkehr der meisten Schüler in die Schulen wird auch der Schienen-Nah- und Regionalverkehr wieder auf den Normalfahrplan umgestellt.
Die wichtigsten Punkte zur Öffnung
SCHULSTART: Am 4. Mai kehren rund 100.000 Maturanten bzw. Schüler in den Abschlussklassen der Berufsschulen und berufsbildenden mittleren Schulen zurück. Am 18. Mai folgen die 700.000 Schüler an den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen, am 3. Juni die restlichen 300.000 Schüler. Jeweils am Freitag davor (15.5. bzw. 29.5.) finden an den Schulen Lehrerkonferenzen statt,
SITZENBLEIBEN: An den Volksschulen wird heuer auf das Sitzenbleiben verzichtet. An allen anderen Schulen darf man mit einem Fünfer automatisch und mit mehreren Fünfern auf Beschluss der Klassenkonferenz aufsteigen.
SCHULARBEITEN: Es finden keine Schularbeiten mehr statt.
BENOTUNG: Die Benotung erfolgt aufgrund des Notenstands vor der Schulschließung sowie den Leistungen im Distance Learning und in den letzten Wochen im Präsenzunterricht. Schüler, die zwischen zwei Noten stehen oder die eine bessere Note wollen, können eine mündliche Prüfung machen.
STUNDENPLAN: Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Die eine hat von Montag bis Mittwoch Unterricht, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Der Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht, Turnen und wahrscheinlich auch Musik sowie der Nachmittagsunterricht entfallen aber. Betreuung wird am Nachmittag weiter angeboten, ebenso an jenen "Schichttagen", an denen die Schüler keinen Unterricht haben.
HYGIENE: In der Schule herrscht außerhalb des Klassenzimmers Maskenpflicht. Die Eltern müssen ihren Kindern Masken mitgeben, bei Bedarf werden sich auch von der Schule zur Verfügung gestellt. Nach dem Betreten der Schule müssen die Hände mit Flüssigseife gewaschen oder desinfiziert werden. Eltern und andere schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nur nach Terminvereinbarung betreten.
FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT: Schüler, die sich aufgrund der Corona-Pandemie psychisch nicht in der Lage sehen, in die Schule zu gehen oder kranke Menschen im eigenen Haushalt schützen möchten, gelten nach Meldung an die Schulleitung als entschuldigt. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie im Krankheitsfall des Schülers.
SCHULJAHR: Dieses bleibt unverändert und endet in Ostösterreich am 3. Juli, in West- und Südösterreich am 10. Juli.