Tödlicher Ski-Unfall
Althaus muss nicht persönlich einvernommen werden
16.02.2009
Nach dem tödlichen Ski-Unfall am Neujahrstag hält die Staatsanwaltschaft eine schriftliche Stellungnahme für ausreichend.
Der bei einem Skiunfall am Neujahrstag in der Steiermark schwer verletzte thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) muss nicht zwingend persönlich einvernommen werden. Wie der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Leoben, Walter Plöbst, sei eine persönliche Befragung aber nicht vom Tisch: "Wir werden nicht sagen, was wir vorhaben".
Kann zur Aussage nicht gezwungen werden
In dem
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung - eine 41
Jahre alte Slowakin war bei dem Zusammenstoß im Skigebiet Riesneralm
gestorben - könnte auch eine Stellungnahme von Althaus ausreichen,
bestätigte der Sprecher der Anklagebehörde einen entsprechenden Bericht der
"Süddeutschen Zeitung" (Montag-Ausgabe). Es müsse dem Beschuldigten die
Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen, auch ein
von Leoben übermittelter Fragenkatalog wäre möglich. "Aber er kann ja auch
nicht gezwungen werden, auszusagen", so Plöbst. Althaus werde aber "nicht
viel wissen", wurde der Sprecher in der "Süddeutschen" zitiert.
Da es um das Delikt "fahrlässige Tötung" (Strafausmaß bis zu ein Jahr Haft) und nicht "fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" (bis zu drei Jahre) gehe, sei es auch möglich, dass im zuständigen Bezirksgericht Irdning im Bezirk Liezen verhandelt werde. Ob die Örtlichkeit für einen Prozess geeignet bzw. groß genug sei, müsse der Richter entscheiden, so Plöbst. Er gehe davon aus, dass "die Sache vor August abgeschlossen ist".
Kein Eintrag ins Vorstrafenregister?
Plöbst hält es laut
"Süddeutscher Zeitung" für "nicht ausgeschlossen", dass eine "mögliche
Strafe für Althaus unter der Schwelle" bleiben wird, die zu einem Eintrag
ins Vorstrafenregister führt. Die Verhandlungen um
Wiedergutmachungszahlungen für die Familie der toten Skifahrerin, die einen
einjährigen Sohn hinterließ, dürften problemlos im Laufen sein: "Wir wollen
uns im Guten einigen, ohne die Gerichte zu beschäftigen", sagt Althaus'
österreichischer Rechtsvertreter Walter Kreissl. Was der Salzburger Anwalt
der Familie des Opfers, Alexander Rehrl, in der Zeitung bestätigte: "Wir
sind schon recht weit, es geht um einen finanziellen Ausgleich für den
Verlust der Mutter."