Grazer Prozess

Amokfahrer: War es doch Mord?

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Für Zeugen und Zuseher ist der Amokfahrer-Prozess in Graz bisweilen unerträglich.

Es war die wohl emotionalste Woche, die ein österreichisches Schwurgericht in den vergangenen Jahren erlebt hat. Im Prozess gegen Alen R. (27), der bei ­einer Amokfahrt durch die Grazer Innenstadt am 20. Juni des vergangenen Jahres drei Menschen getötet und Dutzende teils lebensgefährlich verletzt haben soll, flossen die Tränen. Die ersten vier Verhandlungstage gehörten den Zeugen und einem souveränen vorsitzenden Richter. Mit Feingefühl versuchte Andreas Rom, die Befragten möglichst behutsam durch die Situation zu bringen. Es gelang ihm – jedoch nicht immer.

Alen R. zerfließt
in Selbstmitleid

Vor allem, wenn der Angeklagte, den zwei Gutachter im Vorfeld für unzurechnungsfähig erklärten, auf der Anklagebank in Selbstmitleid zerfloss. „Ich bin ein sehr ruhiger Mensch, ich habe keine Probleme gemacht“, sagte Alen R. am vierten Verhandlungstag am Freitag. Seine psychischen Probleme hätten wegen seiner starken Rückenschmerzen begonnen. Oder: „Ich bin ständig traurig, weil ich meine Kinder seit über einem Jahr nicht gesehen habe.“ Dass er vor über einem Jahr den kleinen Valentin (4, siehe Kasten) totgefahren hat, erwähnt er nicht.

Noch unerträglicher wurde es, als Alen R., für den die Unschuldsvermutung gilt, seine Opfer verhöhnte: „Ich bin traumatisiert. Durch die Leute, die mein Auto gestreift haben“, sagte er allen Ernstes aus. „Die sind sowieso alle zur Seite gesprungen“, behauptete der Angeklagte, der laut Zeugin ständig grinsend mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast war.

Im Gerichtssaal trägt Alen R. einen schneeweißen Anzug. Warum, will das Gericht wissen: „Vielleicht, weil ich unschuldig bin.“

Die 8 Geschworenen entscheiden in Graz darüber, ob es doch Mord gewesen ist

Alen R. ist nicht wegen Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat sich dem „Obergutachten“ angeschlossen, den Amokfahrer für unzurechnungsfähig eingestuft und folglich die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Straftäter beantragt. Aber: Die acht Geschworenen können ihn dennoch des Mordes schuldig sprechen, wenn sie die Dispositionsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bejahen.

Video zum Thema: Auftritt als Unschulds-Engel
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