"Geplanter Massenmord"

Amokfahrt: Es bleibt bei lebenslang für Alen R.

27.06.2017

Wiener OLG fand keinen Grund, Strafe für Grazer Amokfahrer zu reduzieren.

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Es bleibt bei lebenslang für den Grazer Amokfahrer Alen R. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag entschieden. Ein Drei-Richter-Senat verwarf die Berufung des 28-Jährigen, der am 20. Juni 2015 in der Grazer Innenstadt mit seinem Geländewagen gezielt auf Passanten losgefahren war. Drei Menschen wurden getötet, darunter ein vierjähriges Kind. Dutzende wurden schwer verletzt.

"Kann nichts anderes geben als lebenslang"

"Bei einem solchen Verbrechen kann es nichts anderes geben als lebenslang", führte der vorsitzende Richter Christian Dostal in der Urteilsbegründung aus. Bei der Strafbemessung genüge es, sich die Anzahl der Opfer vor Augen zu führen, "die die Wahnsinnstat des Angeklagten nach sich gezogen hat", legte Dostal dar. Es handle sich um "einen geplanten Massenmord, der hier stattfinden sollte".

"Ich war unzurechnungsfähig!", reagierte R. auf die Entscheidung des Wiener OLG, ehe er von insgesamt fünf Justizwachebeamten abgeführt wurde. Die Frage, ob der Grazer Amokfahrer zum Tatzeitpunkt aufgrund einer Persönlichkeitsstörung zurechnungsfähig und damit schuldfähig war, stand allerdings nicht mehr zur Diskussion. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte bereits im vergangenen April die Zurechnungsfähigkeit bejahende Einschätzung des Grazer Landesgerichts, die im Brennpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens gestanden war, bestätigt. R. war als schuldfähig eingestuft und wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuchs zur Höchststrafe verurteilt und zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Alen R. machte wirren Eindruck

Während der OGH den Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen ließ, wies er die Berufung gegen das Strafausmaß dem Grazer Oberlandesgericht (OLG) zu. Dort erklärte man sich jedoch für befangen, weil sich eine OLG-Richterin unter den Schwerverletzten befunden hatte. Das Verfahren hinsichtlich der Strafberufung wurde folglich nach Wien delegiert.

Zu diesem Termin erschien Alen R. nun in einem schwarzen, abgetragen wirkenden Anzug und mit mehreren um den Hals geschlungenen Kreuzen und Rosenkränzen. Er machte einen wirren Eindruck. "Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass er nicht zurechnungsfähig ist", bekräftigte Verteidigerin Liane Hirschbrich. Ihr Mandant bekomme in der Justizanstalt seit einem Jahr einen Medikamenten-Cocktail und eine Depot-Spritze gegen "die schwerste Form der Schizophrenie" verabreicht, gab Hirschbrich zu bedenken. Das Erstgericht habe bei der Strafbemessung das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung des 28-Jährigen zu wenig berücksichtigt.

Frage der Zurechnungsfähigkeit "ist abgeklärt"

Als R. von Richter Christian Dostal um ein Schlusswort gebeten wurde, ehe sich der Senat zur Beratung zurückzog, gab der Mann weitgehend unverständliche, abgehakte Sätze von sich. "Es tut mir furchtbar leid" und "Ich kann mich nicht erinnern" war zu vernehmen.

"Dass der Angeklagte sichtlich retardiert durch Medikamente ist, bemerken wir", hielt Richter Dostal anschließend in der Urteilsbegründung fest. Die Frage der Zurechnungsfähigkeit "ist aber geklärt", verwies der Vorsitzende auf die OGH-Entscheidung. Ähnliches galt übrigens für die mit der lebenslangen Freiheitsstrafe verbundene Einweisung - letztere wurde von der Verteidigerin nicht bekämpft.

Nachdem er die Bestätigung seiner lebenslangen Freiheitsstrafe vernommen hatte, bettelte R. um seine Freiheit. "Ich will raus zu meinen Eltern", wandte er sich an den Senat. "Mein Vater hat Krebs", fügte er hinzu. "Wenn Sie das Kreuz um Ihren Hals ernst nehmen, dann werden Sie lange für Sühne brauchen", bemerkte der Vorsitzende. "Ich war schon immer Christ", erwiderte der Amokfahrer abschließend.

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