Vorarlberg

An Stieftochter vergangen: 6 Jahre Haft

09.06.2011


Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt erst neun Jahre alt.

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© Flickr: mrbill / CC-BY 2.0
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Ein 42-jähriger Vorarlberger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren sexuellen Missbrauchs sowie Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann gestand, sich über Jahre hinweg an seiner Stieftochter vergangen zu haben, die zum Zeitpunkt der ersten Übergriffe erst neun Jahre alt war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehrmals pro Monat vergewaltigt
Der mehrfache Vater aus dem Vorarlberger Oberland soll sich über drei Jahre hinweg zwei- bis dreimal pro Monat im Zimmer des Mädchens an dem Kind vergriffen haben. Ein Missbrauch des Autoritätsverhältnisses war gegeben, weil das Mädchen unter seiner Aufsicht stand.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, nicht bedacht zu haben, welche Folgen sein Handeln hat. Diese Aussage hielt Richterin Claudia Egger aber für unglaubwürdig, weil es sich nicht um einen einmaligen Vorfall handelte. Das Kind konnte zu den Übergriffen nur bruchstückhafte Angaben machen, da es durch die Geschehnisse stark traumatisiert wurde.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Schöffensenat hielt bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren eine unbedingte Haft von sechs Jahren für schuld- und tatangemessen. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit des Mannes, sein Geständnis und die teilweise Schadenswiedergutmachung gewertet. Insgesamt wurden dem Opfer 30.000 Euro an Teilschmerzensgeld zugesprochen. Der 42-Jährige erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

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