Kindesmord

Angeklagte nicht zurechnungfähig - neuer Prozess

12.01.2007

Der Prozess gegen eine 38-Jährige, die ihre Tochter 2004 ertränkte, muss wegen "wegen Irrtums der Geschworenen" wiederholt werden.

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© (c) APA/FRANZ NEUMAYR
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Die Frau hatte am 11. Oktober 2004 in Saalfelden im Pinzgau ihre fünfjährige Tochter in einer Badewanne ertränkt. Dafür wurde Brigitte S. am 28. März 2006 wegen Totschlags zu sieben Jahre Haft verurteilt. Weil der Oberste Gerichtshof das Urteil aufhob, musste sich die Pinzgauerin nun erneut vor einem Schwurgericht wegen Mordes verantworten. Die Berufsrichter mussten den Prozess aussetzen - wegen "Irrtums der Geschworenen". Der Akt geht an den Obersten Gerichtshof, der ein neues Schwurgericht festsetzen muss.

Keine Anklage wegen Totschlag
Im zweiten Prozess wurde heute die Eventualfrage nach Totschlag nicht mehr gestellt. "Hätte das Gericht diese Frage zugelassen, hätte das Urteil vielleicht anders ausgesehen", sagte Verteidiger Peter Lechenauer. Er stellte nach der Urteilsverkündung einen Enthaftungsantrag, den das Gericht ablehnte.

Mutter hat nicht mehr denken können
In schwarzem Hosenanzug und das Gesicht mit einem schwarzen Tuch umhüllt betrat die Angeklagte den Schwurgerichtssaal. Auf die Frage des Richters, ob sie sich schuldig bekenne, brach sie in Tränen aus. "Ich habe meiner geliebten Tochter das Leben genommen." Umbringen hätte sie Sarah aber nicht wollen, erklärte Brigitte S. später. "Ich sah keinen Ausweg mehr. Es ist einfach passiert, wie wenn man ausrastet. Ich habe zu dem Zeitpunkt nicht mehr denken können."

Vater missbrauchte Tochter sexuell
Zeitweise völlig emotionslos und in monotonen Sätzen schilderte die gebürtige, bisher unbescholtene Pinzgauerin den acht Geschworenen, wie es aus ihrer Sicht zu der tragischen Tat kommen konnte. Zwei Jahre davor sei für sie die Welt zusammengebrochen, als ihr Sarah erzählt habe, der Papa würde sie sexuell missbrauchen. "Ich bekam einen Schock. Mein Mann und ich haben eine sehr glückliche Beziehung geführt. Wir wohnten in München und haben geheiratet, als ich schwanger wurde. Dennoch waren die Erzählungen meiner Tochter glaubwürdig. Sie hat auch sonst nie etwas erfunden."

Rosenkrieg ab 2002
Mit der heilen Familienwelt war es also im Herbst 2002 vorbei. Brigitte S. zog mit ihrer Tochter zu Verwandten nach Saalfelden. Dort ging Sarah in den Kindergarten und "blühte wieder auf". S. brachte eine Anzeige bei der Kripo München ein, die allerdings niedergelegt wurde. Die Betriebsassistentin schaltete den deutschen Kinderschutzbund ein, später Psychologen und das Gericht in Österreich, um einen "begleitenden Umgang" zu erreichen. Damit sei gemeint, dass der Vater sein Kind nur unter Aufsicht einer dritten Person treffen dürfe - "um einen weiteren sexuellen Missbrauch zu vermeiden", erklärte die Angeklagte.

Mord um Tochter vor Vater zu schützen
Im laufenden Scheidungsverfahren folgte Gutachten auf Gutachten. Doch die Gutachten seien nicht eindeutig gewesen, und der Anwalt ihres Mannes habe "alles niedergemacht". Als sie am Abend vor der Tat den Brief ihres Rechtsvertreters gelesen hatte, wonach ihr Mann sie als "psychisch krank" bezeichnete und meinte, die von ihr bestellte Kindertherapeutin sei nicht neutral, "schwand meine letzte Hoffnung. Ich hatte Angst, dass er das Sorgerecht kriegt und Sarah wieder missbraucht. Da habe ich gemerkt, dass ich keine Nerven mehr habe, wollte nicht mehr leben."

Tochter in Fußwanne ertränkt
Völlig verzweifelt sei sie dann den Flur entlang gegangen, und als sie das Kinderzimmer sah, nahm sie die Springschnur, legte sie um den Hals der schlafenden Tochter, konnte aber nicht zuziehen. "Sarah wurde wach. Ich ging mit ihr ins Bad, dort hatte ich mir zuvor ein Fußbad wegen meiner Kreislaufprobleme eingelassen. Ich setzte sie in die Wanne und tauchte den Kopf unter. Sie hat keine Gegenwehr geleistet. Es ist ganz leicht gegangen." Nach gescheiterten Selbstmordversuchen und einem kurzen Schläfchen alarmierte sie die Polizei.

Täterin in psychischer Behandlung
Die Pinzgauerin wurde zur psychischen Behandlung in die Christian-Doppler-Klinik gebracht. Zum Tatzeitpunkt war sie laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller eingeschränkt zurechnungsfähig. Ihr Anwalt Peter Lechenauer wollte heute wie beim ersten Prozess die Öffentlichkeit ausschließen, um die Intimsphäre der Familie und deren geheimen Lebensbereich zu schützen, blitzte aber ab. Die Themen der Verhandlung würden bis auf weiteres nicht die persönliche Intimsphäre der Angeklagten treffen, argumentierte Richter Reifenberger. Ein Urteil wird gegen Abend erwartet.

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