Er erschoss aus einem fahrenden Auto Rene M.; vor Gericht konnte er sich nicht mehr erinnern.
Am Montag hat im Wiener Straflandesgericht der Prozess um den gewaltsamen Tod des 20-jährigen Rene M. begonnen, der in der Nacht auf den 21. August 2010 in der Steinheilgasse in Wien-Floridsdorf aus einem vorbeifahrenden Pkw heraus erschossen worden war. Der 49-jährige Andreas K. hatte laut Anklage vom Beifahrersitz seines BMW aus mehrere Schüsse in Richtung des Lehrlings abgegeben, der nach einem Disco-Besuch zu Fuß nach Hause ging, um sich die Kosten für ein Taxi zu sparen. Ein Projektil traf den Burschen ins Herz. Er hatte keine Überlebenschance.
"Eine unfassbare Tragödie", kommentierte der Angeklagte das Geschehen. Er sei "heute noch ein gebrochener Mann". Sodann entschuldigte sich Andreas K. bei der Mutter, dem Vater, der Schwester und dem Großvater des ums Leben gekommenen Rene, die im Verhandlungssaal anwesend waren: "Ich möchte bitte der Familie mein aufrichtiges Beileid und mein tiefstes Mitgefühl ausdrücken."
Angeklageter plädiert auf "nicht schuldig"
Zur Anklage selbst bekannte sich der von 700 Euro monatlich an Pensionsvorschuss lebende Mann "nicht schuldig". Er könne sich an die nächtliche Autofahrt und die Schussabgabe infolge einer hochgradigen Alkoholisierung nicht mehr erinnern. "Meine Erinnerung endet im Cafe 'Jackie' auf der Thaliastraße", erklärte der 49-Jährige, der bereits am Nachmittag heftig zu zechen begonnen haben will, als er mit einer Bekannten angeblich vier Flaschen Sekt leerte. Seine Erinnerung setze wieder ein, "als ich in einem Lokal aufgewacht bin, wo ich noch nie zuvor in meinem Leben gewesen bin". Da war es 04.30 Uhr, und Rene M. war seit rund zwei Stunden tot.
"Rene ist zur allerfalschesten Zeit an diesem Ort gewesen, wo dieser Irrsinn passiert ist", stellte Verteidiger Werner Tomanek fest, der sich überzeugt zeigte, dass kein vorsätzliches Tötungsdelikt vorlag: "Da hat ein Schwerstalkoholisierter sorglosest in die finstere Nacht hinausgeschossen." Der Schütze habe den Burschen nicht wahrgenommen, keinen Menschen auf der Straße gesehen und somit "das fahrlässigste aller fahrlässigen Delikte begangen".
Dem widersprach Staatsanwalt Gerd Herrmann vehement. Der Angeklagte habe "völlig skrupellos" vier Schüsse abgegeben, drei davon in in die Richtung von Rene. Er habe sich billigend mit dem Tod des jungen Mannes abgefunden.
Überwachungsvideo zeigt die Tat
Der Staatsanwalt untermauerte seinen Vortrag unter anderem mit Bildern von der Tatrekonstruktion, einem Party-Foto, das Rene mit zwei Freunden in der Disco zeigt, sowie einem Bild des blutdurchtränkten T-Shirt des Opfers. Vor allem aber spielte der Staatsanwalt einen Film ab, der von der Überwachungskamera einer in der Steinheilgasse ansässigen Firma aufgenommen wurde und der zufällig das tödliche Geschehen aufgezeichnet hatte. Darauf ist die gespenstische Szene zu sehen, wie der junge Mann die Steinheilgasse entlang geht, sich ein Fahrzeug annähert, den nächtlichen Spaziergänger passiert und dieser wenige Schritte später zusammenbricht.