ÖSTERREICH

Anitas Ziehvater erhängt sich in der Zelle

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Vermisste Anita: Hauptverdächtiger brachte sich um. Ist ihre Leiche in der Slowakei?

Dramatische Entwicklung im bisher so mysteriösen Fall der verschwundenen Anita K. (23) aus Eggern im Waldviertel: Wie die Zeitung ÖSTERREICH in ihrer Mittwochausgabe berichtet, hat sich der Hauptverdächtige in der Causa, Anitas Ziehvater und Ex-Lover Erwin K . (54) in der Nacht auf Dienstag in seiner Zelle in Krems erhängt. Laut Insider-Informationen wurde der Verdächtige von der Polizei zu möglichen Tatorten geführt.  Danach erhängte er sich in der Einzelzelle mit dem Fernseh-Kabel. Ausserdem soll er einen Abschiedsbrief hinterlassen haben.

Anita wurde verbrannt
Gleichzeitig soll die Polizei in der Slowakei bereits eine weibliche Leiche gefunden haben, die laut ÖSTERREICH-Informationen Anita K. zugeordnet wird. Entsprechende Polizeiermittlungen wurden am Dienstag in unserem Nachbarland gestartet. Im Auto des mutmaßlichen Täters wurden Haare der vermissten Frau gefunden. Die Leiche der 23-Jährigen dürfte der Verdächtige verbrannt haben.

Laut Exekutive sei der 54-Jährige noch am Tag des Verschwindens der jungen Frau ins benachbarte Ausland gereist und habe sich dort auch einige Tage aufgehalten. Am 29. Oktober, also einen Tag nachdem Anita K. als vermisst gemeldet wurde, sei der Verdächtige "bei einem Brandgeschehen" beobachtet worden.

Bei einer Kontrolle durch die örtliche Polizei wurden in seinem Wagen zwei leere Benzinkanister, Werkzeug sowie ein Teppich entdeckt. An der Brandstelle fanden die Ermittler eine ausgebrannte, mit Löchern präparierte Mülltonne.

Schwester auf freiem Fuß
Die in U-Haft genommene und als Komplizin verdächtigte 27-jährige Schwester von Anita K., Szilvia, die ebenfalls mit Erwin K. eine Beziehung geführt hatte, ist inzwischen frei. Dies bestätigte ihr Anwalt gegenüber ÖSTERREICH. Sie war durch Telefonüberwachungen bzw. zweifelhaften Andeutungen in Handygesprächen  ins Visier der Polizei gekommen, wollte aber mit dem Verbrechen nichts zu tun haben. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

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