Seit September meldeten sich 48 Missbrauchsopfer bei der Einrichtung.
Die Einrichtung für Gewalt- und Missbrauchsopfer in Salzburg hat einen Zwischenbericht vorgelegt: Demnach wird Sozial-Landesrätin Erika Scharer (S) eine vierköpfige Kommission einrichten, welche die bisher bekannten Fälle prüft und dann feststellt, ob eine Psychotherapie und Schmerzensgeld angebracht sind. Außerdem wird die Anfang September 2010 installierte Opfer-Anlaufstelle bis Ende März 2011 verlängert.
Bislang 48 Menschen beraten
Die "Anlaufstelle für Gewalt- und Missbrauchsopfer" wurde in einem Büro an der Fachhochschule Puch-Urstein (Tennengau) eingerichtet. Eine Psychologin und eine Pädagogin kümmern sich um die Anliegen der Betroffenen. Es geht um sexuelle oder körperliche Übergriffe, die sich im Zeitraum von 1945 bis 1970 in Einrichtungen des Landes Salzburg zugetragen haben. Die Opfer waren meist Kinder oder Jugendliche, die von der Jugendwohlfahrt den Einrichtungen - vorwiegend Heimen - zugeteilt wurden.
Innerhalb von drei Monaten meldeten sich bis zum 3. Dezember laut Scharer-Sprecherin Monika Rattey insgesamt 48 Personen bei der Anlaufstelle, 31 davon wurden mehrfach beraten. "Die meisten wollen, dass man ihnen zuhört. Sie erzählen, was ihnen angetan wurde. Eine finanzielle Entschädigung ist nicht das große Thema", schilderte Rattey. Aber es gebe doch einige, die ein Schmerzensgeld verlangen und auch eine Therapie in Anspruch nehmen möchten. Rund 60 Prozent der Betroffenen berichteten von körperlicher Gewalt, etwa 40 Prozent seien sexuell missbraucht worden.
Entschädigungszahlungen im Ermessen der Länder
"Da es keine bundesländerübergreifende, einheitliche Regelung im Bereich der Entschädigungszahlungen gibt, werden wir uns - so wie das Land Tirol - an die Richtlinien der Opferschutzkommission der Kirche anlehnen", erklärte Rattey. Die Höhe des Unterstützungsfonds des Landes wird erst nach Überprüfung der einzelnen Fälle festgelegt. Die Salzburger Kommission bringt dazu ihrer Vorschläge ein. Sie besteht aus einem Vertreter der Ärzteschaft, der Justiz, der Anlaufstelle und der Jugend-Wohlfahrt.
Schmerzensgeld nur für Opfer von Landes-Einrichtungen
Eine Entschädigung oder Psychotherapie durch das Land ist nur für Opfer von Landes-Einrichtungen vorgesehen. Von den 48 Personen waren nur fünf in Salzburger Einrichtungen untergebracht. 43 befanden sich in kirchlichen Heimen oder Einrichtungen anderer Bundesländer. "Diese werden an die zuständigen Stellen verwiesen", erläuterte die Scharer-Sprecherin.
Der Andrang auf die Anlaufstellen anderer Bundesländer sei noch größer als in Salzburg, sagte Rattey. Der Grund: "Seit den Siebziger-Jahren gibt es keine Heime mehr in Salzburg. Es wurde auf Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche für jeweils rund acht Personen umgestellt, die sehr gut funktionieren."
Die Ombudsstelle der Erzdiözese Salzburg, die im Jänner installiert wurde, verzeichnete bis September 82 mutmaßliche Fälle von körperlicher Gewalt oder sexuellen Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter. Davon hätten sich 38 Fälle vor 1970 ereignet, diese seien daher verjährt, erklärte Pressesprecher Wolfgang Kumpfmüller. "Zirka zehn bis 15 Personen forderten eine finanzielle Entschädigung. Ein Fall wurde bereits von der Klasnic-Kommission bewilligt."
Vermutlich seien aber nach der Opferschutzkommission-Sitzung am vergangenen Freitag weitere Zahlungen genehmigt worden. "Der Bericht darüber ist bei uns noch nicht eingetroffen. Die meisten Betroffenen wollen in erster Linie eine Psychotherapie, damit sie gut weiter leben können. Das Finanzielle steht oft an zweiter Stelle", betonte Kumpfmüller.