Knalleffekt
Anschlagspläne gegen Stephansdom: Verdächtige werden abgeschoben!
23.05.2024
Vier Beschuldigte, die neben dem Steffl den Kölner Dom im Visier hatten, kommen aus der U-Haft - aber nicht auf freiem Fuß; sie wurden in Schub- bzw. Verwahrungshaft überstellt. Eine Abschiebung aus Österreich ist damit so gut wie fix.
Wien/Köln. Im Zusammenhang mit den angeblichen Anschlagsplänen gegen den Stephansdom und den Kölner Dom, die vor Weihnachten zu Festnahmen mehrerer Terrorverdächtiger in Wien und in Deutschland geführt hatten, ist gegen die vier Hauptverdächtigen am späten Donnerstagvormittag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die U-Haft aufgehoben worden. Das bestätigte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn. Die vier Beschuldigten befinden sich jedoch nicht auf freiem Fuß.
Wie Judith Ziska, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, mitteilte, wurde das Quartett - drei Männer und eine Frau - in Absprache mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) direkt in Schub- bzw. Verwahrungshaft überstellt. Die U-Haft sei deshalb aufgehoben worden, weil die Anklagebehörde nicht mehr von dringendem Tatverdacht ausgehe. "Aber selbstverständlich wird weiter wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ermittelt", betonte Ziska.
Grabungsarbeiten erfolglos verlaufen
Seit mehreren Monaten hatten sich die vier Beschuldigten - ein in Deutschland gemeldeter, 30 Jahre alter Tadschike, ein um zwei Jahre jüngerer Landsmann, dessen 27 Jahre alte, ursprünglich aus der Türkei stammende Ehefrau und ein 40 Jahre alter Mann aus Dagestan - in U-Haft befunden. Gegen die vier und drei weitere Beschuldigte wird von der Staatsanwaltschaft wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) in Verbindung mit terroristischen Straftaten (§278c StGB) ermittelt. Es besteht der Verdacht, diese könnten eine Terror-Zelle der radikalislamistischen Gruppierung "Islamischer Staat Provinz Khorasan" (ISPK) gebildet haben. Allerdings waren zuletzt Grabungsarbeiten nach einem möglichen ISPK-Waffenlager in einem Waldstück bei Sieghartskirchen (Bezirk Tulln) und in einer Schlucht in Hinterbrühl (Bezirk Mödling) erfolglos verlaufen. Es konnten nur Blechteile und Draht, aber kein die Verdachtslage stützendes Beweismaterial gefunden werden.
Stephansdom observiert und abgeklopft
Der nunmehr auf freien Fuß gesetzte 30-jährige Tadschike war auf Basis eines Europäischen Haftbefehls am 24. Dezember 2023 im deutschen Wesel am Niederrhein festgenommen worden. Er wurde in weiterer Folge an die Wiener Justiz ausgeliefert. Gesichert ist, dass er im Jahr 2018 in seiner Heimat wegen terroristischer Aktivitäten zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. In Wien wurde er Ende des Vorjahrs dabei observiert, wie er den Stephansdom in einer für Touristen untypischen Weise filmte, auf Überwachungskameras überprüfte und das Gemäuer abklopfte. Er soll obendrein Fotos und Videoaufnahmen vom Prater - womöglich ein weiteres potenzielles Anschlagsziel der ISPK-Zelle - angefertigt haben. Er dürfte aber nicht nur terroristische Absichten verfolgt haben: mittlerweile konnte auch erhoben werden, dass der Mann im Oktober und November 2023 mit einer Kontaktperson mindestens fünf Telefonate führte, in denen von einem Raubüberfall, einer erpresserischen Entführung und einem Mord gegen Entgelt die Rede war.
Fest steht indes, dass das mutmaßliche Terror-Quartett nach Entlassung aus der Untersuchungshaft sofort wieder fest- und in Sicherungshaft genommen wurden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird vom BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) binnen 72 Stunden die Schubhaft verhängt. Dabei werden die Personen für die Beendigung des Aufenthalts in Österreich in Verwahrung genommen und das fremdenpolizeiliche Verfahren geführt.
Und: Unmittelbar an das Ende der möglichen Schubhaft (die bis zu 18 Monate verhängt werden kann) wird laut Innenministerium eine Abschiebung vorgenommen werden.