Wien

Anwalts-Erpresser wieder frei

02.04.2015

Unter gerichtlichen Auflagen bleibt Andreas A. bis zur Verhandlung auf freiem Fuß.

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Es geht um einen Vorfall im Februar in der Kanzlei eines Jungadvokaten im 8. Bezirk in Wien. Wie ÖSTERREICH berichtete, gab es nach einem missglückten 70-Millionen-Immo-Deal zwischen einstigen Geschäftsfreunden mächtig Zoff.

Dabei soll Andreas A. (49), Konsulent in Immobilien­fragen, den Rechtsanwalt in seiner Kanzlei aufgesucht und mit vorgehaltener Waffe 400.000 Euro, Schriftsätze und Blankounterschriften verlangt haben.

Bei der rohen Erpressung (auch Kabelbinder und ein Stanleymesser waren im Spiel) soll auch ein Schuss gefallen sein. Das behauptet der überfallene Rechtsanwalt. Der angegebene Schuss entpuppte sich allerdings als Bohrloch für die Aufhängung eines Bilderrahmens. Wenige Tage nach der schweren Erpressung wurde Andreas A. in einem Traditionscafé in der Gumpendorfer Straße verhaftet.

»Nur verbal in einer ­Überreaktion gedroht«

Nach knapp sechs Wochen U-Haft ist der 49-jährige vierfache Familienvater wieder ein freier Mann. Das Gericht sah keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Eine Tatbegehungsgefahr wurde von seinen Verteidigern Manfred Arbacher-Stöger und Philipp Wolm in ­Abrede gestellt, die angesichts der Entwicklungen nur noch mit einer bedingten Strafe beim Prozess rechnen: „Wir bleiben dabei. Unser Mandant hat den Anwalt in einer emotionalen Überreaktion nur verbal bedroht.“

Wichtigste Auflage des Gerichts für Andreas A.: Er darf zum Erpressungsopfer keinen Kontakt aufnehmen.

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