Prozess vertagt
Apotheken-Mitarbeiterin zweigte Geld ab
20.06.2016
Der Vater der Angeklagten wird als Zeuge geladen.
Der Schöffenprozess gegen eine ehemalige Mitarbeiterin einer Apotheke in St. Pölten wegen gewerbsmäßigen Diebstahls ist am Montag auf 11. Juli vertagt worden. Der 27-Jährigen wird vorgeworfen, 2013 bis 2015 Buchungen von fiktiven Retouren getätigt und Geld aus der Kassa ihres Arbeitgebers genommen zu haben. Auf Antrag der Verteidigung wird der Vater der Angeklagten als Zeuge geladen.
Mit der Aussage soll bewiesen werden, dass an einem Tag im Jahr 2014 fiktive Warenrückgaben gebucht wurden, als die Beschuldigte gar nicht im Dienst war. Die 27-Jährige gab an, den Tag an der Seite ihres Vaters im Krankenhaus verbracht zu haben, der in St. Pölten operiert wurde. Die Schadenssumme bliebe damit aber unverändert, gab Richter Slawomir Wiaderek zu bedenken. Laut der ehemaligen Chefin der Angeklagten war es nicht unüblich, dass Mitarbeiter auch außerhalb ihrer Dienstzeiten in der Apotheke waren und den Kauf von Medikamenten für ihren privaten Bedarf selbst ins EDV-System buchten.
Rund 450 Buchungen
Insgesamt hat die Beschuldigte laut Anklage rund 450 Buchungen in Zusammenhang mit Malversationen über einen Zeitraum von Anfang 2013 bis Ende Februar 2015 getätigt. Der Staatsanwaltschaft zufolge beläuft sich der Schaden auf rund 110.000 Euro. Die 27-Jährige war teilweise geständig und gab 46.000 Euro zu, das Geld habe sie kurz darauf auf ihr Konto eingezahlt.
Auffallend sei, dass während des Urlaubs der Beschuldigten keine Malversationen, also Transaktionen mit negativen Umsatzerlösen, stattfanden, sagte der Gutachter. Es stimme nicht, dass die 27-Jährige das entnommene Geld kurz danach auf ihr Konto einzahlte, verwies er auf ein Monat, in dem 20 Buchungen lediglich zwei Einzahlungen gegenüberstanden. Vielmehr habe die Angeklagte erst dann Geld auf ihr Konto gelegt, wenn dieses bald negativ oder bereits überzogen war.
Nur Rezeptgebühr zurückerhalten
Einige als Zeuginnen geladene Mitarbeiterinnen der Apotheke sagten aus, dass Kunden bei Retouren von rezeptpflichtigen Medikamenten wie Thrombosespritzen oder Cortisonsalben nur die Rezeptgebühr zurückerhalten hätten und nicht den Warenwert, da diese Produkte nur gegen Rezept verkauft wurden. Bei den Manipulationen wurde aber eine Rückzahlung über den Wert des Medikamentes gebucht.