Die vier im Kosovo lebenden Geschwister von Arigona Zogaj haben versucht, nach Österreich zu gelangen. Das Vorhaben ist jedoch gescheitert.
Keine schönen Weihnachten für die Geschwister von Arigona: Diese sitzen nun in Ungarn in einem Flüchtlingslager für ungewisse Zeit fest. Das berichteten der Linzer Rechtsanwalt der Familie, Helmut Blum, und Christian Schörkhuber von der Volkshilfe Oberösterreich.
Per Schlepper zur Grenze
Die Geschwister im Alter von sieben,
neun, 17 und 19 Jahren hatten ihren Versuch in Telefonaten angekündigt. Ihre
Mutter, Blum und die Betreuer der Familie haben ihnen davon abgeraten und
glaubten Erfolg gehabt zu haben. Doch am vergangenen Wochenende haben die
Vier offenbar mit Unterstützung durch Schlepper versucht, über Serbien und
Ungarn nach Österreich zu gelangen.
Schlepper ließen sie einfach stehen
Nach in Österreich
vorliegenden Informationen ließen die Schlepper sie aber in einem Wald in
Ungarn stehen und machten sich davon. Die vier Kinder wurden aufgegriffen,
befinden sich derzeit in einer Flüchtlingsunterkunft und haben in Ungarn
einen Asylantrag gestellt. Für Blum ist dieser Schritt der Kinder durch die
lange und schmerzliche Trennung von ihrer Mutter Nurija Zogaj erklärbar.
Arigona und Mutter bleiben vorläufig da
Arigona und ihre
Mutter sind von der Abschiebung bedroht, dürfen aber vorläufig in Österreich
bleiben. Ihre gesundheitliche Verfassung macht eine Abschiebung derzeit
unmöglich. Schülervisa für den siebenjährigen Albin und und die neunjährige
Albona Zogaj sind Anfang Oktober von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
Vöcklabruck abgewiesen worden. Rechtsanwalt Blum hat neue, überarbeitete
Anträge eingebracht. Bis zu einer Entscheidung können sechs Monate vergehen.
Jedoch gibt es eine neue "große Hürde" für die
kosovarische Familie. Nach der Rechtsauffassung der Fremdenpolizei könne es
nämlich keine Schülervisa für die beiden kleinen Geschwister geben, da eine
Übertragung der Obsorge aus dem Kosovo ans Ausland nicht möglich sei.
Neuregelung gibt Hoffnung
Eine vage Hoffnung für die Familie gibt
es durch einen bereits versendeten Begutachtungsentwurf von Innenministerin
Maria Fekter (V) zur Neuregelung des humanitären Aufenthaltsrechts für
Zuwanderer. Demnach kann für "Altfälle" ein Aufenthalt
ermöglicht werden, wenn der Landeshauptmann dem zustimmt und eine
Patenschaft vorliegt. Doch sei aus einzelnen Bundesländern, etwa aus Wien
Ablehnung signalisiert worden, berichtete Schörkhuber.