Bogumila W. vergiftete als Krankenpflegerin zwei Schützlinge mit Arsen im Essen.
Es bleibt bei der lebenslangen Haftstrafe für die Arsen-Witwe – so lautete der Urteilsspruch des Oberlandesgerichts Wien am Donnerstagvormittag gegen Bogumila W. (52).
Wie berichtet, hatte die 52-Jährige (Anwalt Timo Gerasdorfer) als Krankenpflegerin ihre Schützlinge Herbert A. (68) und Alois F. (62) mit Arsen im Essen vergiftet, weil sie auf deren Vermögen scharf war. Die beiden Opfer starben qualvoll an Geschwüren.