Eine Einführung werde aber definitiv nicht "von heute auf morgen" stattfinden.
In Österreich wird über ein Rauchverbot in heimischen Gefängnissen diskutiert. Ein solches forderte Gabriele Fischer, Leiterin der Drogenambulanz der MedUni Wien und Kommissionsleiterin für die Steiermark und Kärnten bei der Volksanwaltschaft, im Ö1-Morgenjournal. Das Justizministerium will dieses Jahr prüfen, ob ein Rauchverbot umgesetzt werden kann.
Gesundheitsrisiko inakzeptabel
Fischer sprach davon, dass das Gesundheitsrisiko durch Rauchen und Passivrauchen für Insassen in staatlicher Obsorge inakzeptabel sei. Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Ministeriums, relativierte im Gespräch mit der APA, dass es eine Umsetzung des Rauchverbots definitiv nicht "von heute auf morgen" geben werde. Jedoch müsse man sich die Frage nach einem Rauchverbot in den heimischen Haftanstalten stellen, "im Interesse der Gesundheitsversorgung der Insassen, diese Personen sind ja in unserer Obhut, wir sind für deren Gesundheit verantwortlich", konstatierte Tichy-Martin. Daher werde geprüft, "ob im Sinne eines modernen Strafvollzugs eventuell auch optimiert und nachgerüstet werden kann".
Jedenfalls werde die Generaldirektion für den Strafvollzug gemeinsam mit Gesundheits- und Suchtexperten im Laufe des heurigen Jahres darüber beraten. Eventuell könnte ein Rauchverbot dann im Rahmen eines Pilotprojekts ausprobiert werden.
Empörung über Rauchverbots-Vorschlag
Empört zeigte sich Albin Simma, Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), er sprach von einem "absurdem Vorschlag". Natürlich "können wir über alles sprechen, ein generelles Rauchverbot für alle Insassen ist für mich aber unvorstellbar", sagte er der APA. Zwar würde ein generelles Rauchverbot auch die nichtrauchenden Justizwachebeamten schützten, allerdings "muss man abwiegen, was durchführbar ist und was nicht. Ich bin überzeugt, dass ein Rauchverbot zu Revolten führt", betonte Simma. Auch könne er sich keinesfalls vorstellen, dass Beamte "in der Nacht bei minimalster Besetzung in den Haftraum stürmen und ein Nichtrauchergesetz exekutieren".
Derzeit ist Rauchen in den österreichischen Gefängnissen in Raucherhafträumen erlaubt, in allen anderen Bereichen ist es verboten. Bei der Haftraumzuweisung werden die Rauchgewohnheiten abgefragt und Häftlinge dementsprechend in Raucher- oder Nichtraucherzellen untergebracht. Wie viele Häftlinge in Österreich rauchen, bleibt unklar. Das werde "nicht im System erfasst, sodass man es nicht statistisch auswerten kann", sagte Tichy-Martin. Generell funktioniere die Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern schon, "aufgrund der verschiedenen Trennungsgebote kann es aber nicht immer hundertprozentig gewährleistet werden". Wenn, dann seien Nichtraucher jedoch "nur über einen kürzeren Zeitraum in einem Raucherhaftraum". Den Insassen werde in den Gefängnissen auch Raucherentwöhnung angeboten, sagte die Sprecherin.
Hintergrund der aktuellen Diskussion war die Reise einer Delegation des Justizministeriums Ende Jänner nach Australien und Neuseeland, wo in Gefängnissen ein Rauchverbot gilt. Häftlinge bekommen dort Nikotinersatzstoffe und Gruppentherapie angeboten, berichtete das Morgenjournal.
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