Horror-Mord

Axt-Killer schlug 50 Mal auf sein Opfer ein!

09.10.2024

Immer schlimmer und erschütternder werden die Details und Umstände des Mordes an einem erst 16-jährigen Callboy in der Wohnung eines Freiers. Der 45-Jährige hatte sich wohl in den Burschen verliebt und aus noch nicht geklärten Gründen im Drogen- und Blutrausch bestialisch getötet. 

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Wien.  Wie berichtet, wurde am Mittwoch über den gebürtigen Linzer, der in Wien im Finanzsektor arbeitet, die U-Haft verhängt. Dabei überraschte er die Richterin mit den Fragen, ob er zum Einschlafen im Häfen ein Glaserl Wein haben bzw. seine Familie in Oberösterreich hin und wieder besuchen dürfe - was beides natürlich abgelehnt wurde. 

© Viyana Manset Haber

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Indes erfuhr oe24 aus vertraulichen Kreisen, wie brutal der Verdächtige sein junges Opfer regelrecht abgeschlachtet haben soll - 50 Mal soll er mit der Axt auf den Bulgaren N.P. eingeschlagen haben - in der Wohnung in der Bloch-Bauer-Promenade, die nicht weit entfernt vom Schweizergarten liegt, einem bekannten Treffpunkt der Drogen- und Stricherszene. Kennengelernt haben dürfte der 45-Jährige den jungen Bulgaren aber in einem Gay-Lokal in Margarethen, wo er sich Hals über Kopf in den Burschen verliebte. Über dessen Bruder wurden immer wieder Liebes- und Sex-Treffen vermittelt, die dem Freier eine Menge Geld gekostet haben sollen. Kam es darüber zum Streit - oder warum explodierten derart die Emotionen, dass Ingo S. noch im Vorraum der schicken Unterkunft wie von Sinnen auf den Besucher - der gerade gekommen war oder gehen und seinen liebestollen Lover verlassen wollte - einschlug?

Der Verdächtige selbst jedenfalls will oder kann sich an nichts erinnern. Der Mandant von Star-Anwältin Astrid Wagner sagt aus, dass er Alkohol und Crystal Meth konsumiert habe, was danach geschah, darüber habe er einen Filmriss, ein "volles Blackout".

Während die Kripo weiterhin von laufenden Ermittlungen spricht, hat das Gericht den bekannten Sachverständigen Wolfgang Denk mit einem gerichtsmedizinischen Gutachten beauftragt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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