Hebamme verurteilt

Baby erstickte bei Hausgeburt in Graz

11.11.2010


Die Grazer Hebamme wurde zu einer 7.200 Euro Geldstrafe verurteilt.

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Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag eine Hebamme zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden. Sie soll fahrlässig den Tod eines Babys während einer Hausgeburt sowie eine schwere Körperverletzung der Mutter verschuldet haben. Laut Gutachter erstickte das Kind im Februar 2009, weil der Brustkorb zu lange eingeklemmt war. Die Frau hatte sich nicht schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Prozess seit September 2009
Der Prozess gegen die 52-Jährige begann bereits am 15. September 2009 und zog sich wegen diverser Gutachten so lange hin. Die Hebamme fühlte sich in keiner Weise schuldig. Sie betreute die 38-jährige Oststeirerin bei der problematischen Hausgeburt, von der Ärzte wegen eines vorangegangenen Kaiserschnitts abgeraten hatten. Als das Kind steckenblieb, soll die Angeklagte laut Gutachter "überstürzte Manöver" durchgeführt und Fehlentscheidungen getroffen haben. Das kleine Mädchen starb schließlich während der Geburt.

Mutter wollte Hausgeburt
Die Mutter hatte als Zeugin geschildert, wie sehr sie durch die Kaiserschnittgeburt ihres ersten Kindes in einem Krankenhaus traumatisiert worden war. Als sie zwei Jahre danach ihr zweites Kind erwartete, wollte sie eine Hausgeburt. Wegen des vorhergegangenen Kaiserschnitts galt diese Variante aber als risikoreich. "Die Ärzte haben abgeraten, die Hebammen waren positiv eingestellt", so die Zeugin. "Wenn man das Wort Hausgeburt nur sagt, wird in jedem Krankenhaus das Gesicht verzogen", meinte die Frau. Sie habe daher entschieden, dass die Hebamme bestimmen sollte, wann eine Überstellung ins Spital nötig sei.

Baby blieb stecken und erstickte
Nach Expertise des Gerichtsmediziners Peter Leinzinger blieb das Baby während des Geburtsvorganges mit dem Brustkorb stecken und erstickte. Ein weiterer Gutachter bestätigte, dass sich auf der Plazenta keinerlei Hinweise für eine Erkrankung der Frau gefunden hatten, die den Tod des Kindes hätten verursachen können.

Die 52-Jährige wurde nach vier Prozesstagen, die sich auf 14 Monate verteilten, zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Mildernd wurde gewertet, dass ein Mitverschulden der Mutter vorlag, da diese die Hausgeburt unbedingt wollte, begründete Richter Erik Nauta.

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