Misshandlungs-Fall
Bakary J.: Polizist darf wieder in Dienst
23.03.2010
Der Entscheid der Disziplinar-Oberkommission wurde vorläufig ausgesetzt.
Die Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission im Fall Bakary J. wurde für zwei Beamte vorläufig ausgesetzt: Wie Johannes Schmidt, Verteidiger der WEGA-Polizisten, die im April 2006 den Schubhäftling Bakary J. misshandelt haben, mitteilte, hat der Veraltungsgerichtshof (VwGh) der Beschwerde des Anwalts für zwei Beamte aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit ist die Entlassung einer der Polizisten vorläufig ausgesetzt, seinen zweiten bereits pensionierten Beamten ist der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis stammenden Rechte und Ansprüche hintangehalten.
Vollzug ausgesetzt
Laut Schmidt sah der VwGH das öffentliche
Interesse durch die Beschwerde des Verteidigers als nicht gefährdet an,
deshalb wurde dieser aufschiebende Wirkung zuerkannt. Ein Sprecher der
Bundespolizeidirektion Wien betonte, der Vollzug des
Oberkommissionsbescheids sei ausgesetzt, nicht der Entscheid selbst. Konkret
bedeutet dies, dass bis zu einem Erkenntnis des VwGH der eine Polizist seine
Bezüge erhält, und, wenn er zur Arbeit erscheinen sollte, im Innendienst
ohne Kontakt zur Bevölkerung verwendet werde. Der zweite erhält bis auf
weiteres eine Beamtenpension. Die beiden anderen Beamten sind vorläufig
nicht betroffen.
Im Jänner hatte die Oberkommission zwei der betroffenen Polizisten entlassen, ein dritter, pensionierter Beamter musste den Verlust aller aus dem Dienstrecht stammenden Rechte und Ansprüche hinnehmen. Der vierte bekam die finanzielle Höchststrafe von fünf Monatsgehältern.