Oberösterreich

Bande nach vier Banküberfällen verurteilt

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Die fünf Angeklagten erhielten Strafen zwischen zweieinhalb und neun Jahren.

Für alle fünf laut Anklage an vier Banküberfällen in Ober- und Niederösterreich Beteiligten hat ein Prozess am Donnerstag im Landesgericht Steyr mit Schuldsprüchen geendet. Sie fassten unbedingte Strafen zwischen zweieinhalb und neun Jahren aus. Drei Urteile sind bereits rechtskräftig.

   Auf der Anklagebank saßen vier Männer im Alter im Alter von 22, 24, 30 und 34 Jahren sowie eine 33-jährige Frau. Sie arbeitete in dem von den Überfällen betroffenen Banksektor. Die Anklage warf ihr vor, sie habe die Männer mit detaillierten Tipps für die Überfälle versorgt. Diese starteten ihre Serie am 24. Jänner 2013 im Steyrer Stadtteil Münichholz. Am 14. Juni wurde eine Bank in Vestenthal (Bezirk Amstetten) heimgesucht, am 27. Juni folgte ein Coup in Losensteinleithen (Bezirk Steyr-Land). Am 21. August wurde ein Geldinstitut in St. Marien (Bezirk Linz-Land) beraubt. Insgesamt erbeuteten die Täter entweder unter Einsatz eines Küchenmessers, einer unter einem Sackerl versteckten Spielkonsole, was eine Schusswaffe vortäuschen sollte, oder einer Spielzeugpistole rund 190.000 Euro. Kurz nach der letzten Tat klickten bei den vier mutmaßlichen Räubern die Handschellen. Im Oktober wurde die 33-jährige Bankangestellte verhaftet.

   Alle fünf Angeklagten zeigten sich in der Verhandlung weitgehend geständig. Sie waren an den Überfällen in unterschiedlicher Besetzung beteiligt. Der 34-Jährige wurde von den anderen massiv belastet. Er wurde als "Gehirn" bei allen Taten dargestellt, was er bestritt. Laut seiner Verteidigerin wurde er von der Bankangestellten angestiftet. Sie habe ihm mehrmals Angebote für die Durchführung von Überfällen gemacht. Er sollte mit einem Teil der Beute seine Schulden bei ihr begleichen.

   Die Frau soll den Tätern Insider-Tipps gegeben - u.a. wo sich Geld befindet und wann wie viele Personen Dienst haben sowie welche Alarmeinrichtungen es gebe - und dafür kassiert haben. Das bestritt sie. Sie sei laut ihrem Verteidiger vom 34-Jährigen, mit dem sie eine Beziehung hatte, manipuliert und bedroht worden. Das Gericht glaubte ihr dies aber nicht. Sie wurde zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Ihr Verteidiger und der Staatsanwalt gaben dazu keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

   Das gilt auch für den als Kopf der Gruppierung eingeschätzten 34-Jährigen, der neun Jahre ausfasste. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die drei weiteren Männer erhielten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren, zwei Jahren und zehn Monaten sowie sieben Jahren. Ihre Urteile sind bereits rechtskräftig. Außerdem wurden alle unter anderem zur Wiedergutmachung des von ihnen jeweils bei den Banken angerichteten Schadens sowie zu Teilschmerzensgeld für die von ihnen bedrohten Bankangestellten verurteilt.
 

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