Der 71-jährige Bankkunde hatte Unterschriften Angehöriger gefälscht.
Ein 71-jähriger Bankkunde ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Betrugs zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Er soll Unterschriften Angehöriger gefälscht haben, um an weitere Kredite für Immobilien-Geschäfte zu gelangen. Der 52-jährige leitende Bankangestellte, der die Kredite vergab, musste sich wegen des Vorwurfs der Untreue vor Gericht verantworten, wurde aber freigesprochen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
Kredite in betrügerischer Absicht erlangt
Der Kunde wurde beschuldigt, in betrügerischer Absicht Kredite erlangt zu haben. Er soll die Unterschriften seiner Kinder und seiner Frau gefälscht und seine Angehörigen getäuscht haben, um neue Gelder aufnehmen zu können. Damit soll die Kreditabteilung der Bank verleitet worden sein, weiter Geld an den 71-Jährigen zu verleihen.
Bankmanager vergab 14 Jahre lang rechtswidrige Kredite
Dem Bankmanager, der 30 Jahre lang für das Geldinstitut arbeitete, wurde vorgeworfen, dem 71-jährigen Stammkunden 14 Jahre lang immer wieder rechtswidrig Kredite in einer Gesamthöhe von rund 1,2 Millionen Euro zugeschanzt zu haben, obwohl der Mann überschuldet und nicht zahlungsfähig bzw. -willig gewesen sein soll. Dabei habe der Bankangestellte Gesetze und interne Vorschriften missachtet und in Kauf genommen, der Bank Schaden zuzufügen, so die Anklage.
Wegen gefälschter Unterschriften verurteilt
Nach einem zweitägigen Prozess wurde der Bankkunde am Dienstag zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Die Verurteilung betraf die Verträge, die er mit gefälschten Unterschriften erlangte, dadurch soll ein Schaden von rund 500.000 Euro entstanden sein. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Othmar Kraft war überzeugt, dass der Kreditexperte zwar zu gutgläubig war und unrechtmäßig Kredite vergeben hatte. Einen Schädigungsvorsatz konnte das Gericht jedoch nicht erkennen, weshalb der 52-Jährige freigesprochen wurde.