Prozess in Eisenstadt

Baumaschinenbande: Elf Schuldsprüche

20.07.2017

Nicht rechtskräftig zu unbedingten und teilbedingten Strafen verurteilt.

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© Florian Lems
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Bei einem Prozess um eine Baumaschinenbande am Landesgericht Eisenstadt sind sämtliche Angeklagten nicht rechtskräftig zu unbedingten oder teilbedingten Strafen verurteilt worden. Den elf Männern im Alter zwischen 20 und 47 Jahren war schwerer, teils gewerbsmäßiger Einbruchdiebstahl im Burgenland und in Niederösterreich vorgeworfen worden. Der zweitägige Prozess ging am Donnerstag zu Ende.

Die Anklage hatte den elf Rumänen vorgeworfen, in den Jahren 2015 und 2016 Einbruchsdiebstähle in Firmen und Lagerplätzen verübt zu haben. Der Wert der gestohlenen bzw. zu stehlen versuchten Waren belief sich dabei auf über 570.000 Euro. Laut Staatsanwaltschaft hatten sie es vor allem auf Baumaschinen und hochwertiges Werkzeug abgesehen.

Einbruchsdiebstähle

Unter anderem soll die Bande im Juli des Vorjahrs in den Bauhof von Bruck an der Leitha (NÖ) eingebrochen und dort Werkzeug und Baumaschinen gestohlen haben. Das Diebesgut wurde mithilfe von drei im Bauhof befindlichen Fahrzeugen abtransportiert. Der Schaden belief sich laut Anklageschrift auf rund 110.000 Euro.

Bei dem Prozess hatte es bereits am Mittwoch erste Schuldsprüche gegeben. Acht Angeklagte hatten sich zuvor geständig verantwortet. Der Zweit-, Dritt-, Zehnt- und Elftangeklagte wurden zu 24, 20, 27 sowie 18 Monaten unbedingt verurteilt. Die weiteren vier Beschuldigten erhielten teilbedingte Freiheitsstrafen zwischen zwölf und 21 Monaten.

Teilweise Schuldbekenntnisse

Drei Männer hatten sich nur teilweise schuldig bekannt. So stritten der Erst- und Neuntangeklagte eine Beteiligung am Einbruch in Bruck an der Leitha ab. Der Erstangeklagte erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, der Neuntangeklagte wurde zu 18 Monaten, davon zwölf bedingt, verurteilt.

Der 29-jährige Achtangeklagte gab an, nur bei drei der sechs ihm vorgeworfenen Delikte dabei gewesen zu sein. Ein Zeuge hatte den Rumänen bei seiner Einvernahme durch die Polizei belastet. Vor Gericht relativierte er jedoch seine Aussage und sprach von einem "Missverständnis". Der 29-Jährige wurde zu 18 Monaten, davon zwölf bedingt, verurteilt.

Allen Angeklagten wurde die Vorhaft angerechnet. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

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