Schönheit
Beauty-OPs: Verbot für Jugendliche
08.06.2012
Strenge Regeln für 16-Jährige - 25.000 € Strafe für Scharlatane.
Nasenkorrekturen, Busenvergrößerungen und Co. boomen. Helmut Hoflehner, Präsident der Gesellschaft für Plastische Chirurgie, geht von 40.000 Eingriffen im Jahr aus, darunter immer mehr Minderjährige. „Eine Schönheitsoperation ist mit Risiken verbunden – dies wird aber oft verharmlost dargestellt“, sagt Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) gegenüber ÖSTERREICH.
Dabei gibt es in Österreich gar keine Regelung, wer sich Schönheitsmediziner nennen darf. Stöger (SPÖ) legt daher ein Gesetz zur Regelung der Schönheitsmedizin vor, das am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden soll.
Stöger: „Korrektur von Hasenscharte möglich“
Kosmetische Eingriffe an Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sollen generell verboten werden, wenn es keine medizinische Notwendigkeit dazu gibt. „Die Korrektur von Hasenscharten oder Segelohren soll weiter möglich sein, weil sie oft psychisch stark belasten“, so Stöger.
Zu Eingriffen ab 16 Jahren muss erst der Erziehungsberechtigte Ja sagen. Zudem gibt es verpflichtend eine psychologische Beratung sowie eine Wartefrist von acht Wochen. Ein generelles Verbot bis 18 Jahre will Stöger nicht: „Da wäre zu befürchten, dass die OPs im Ausland durchgeführt werden.“
Bei Verstößen gegen das Gesetz werden Geldstrafen in der Höhe von 15.000 Euro, im Wiederholungsfall und bei Gesundheitsgefährdung bis zu 25.000 Euro schlagend. Die Werbung für kosmetische Eingriffe an Jugendlichen will Stöger verbieten, insgesamt wird die Werbung beschränkt. So soll es keine Vorher-Nachher-Bilder mehr geben dürfen.
„Es soll nicht mehr jeder Beauty-Doc sein können“
Neu geregelt werden auch die Bezeichnungen: Operationen dürfen nur mehr von Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie durchgeführt werden.
Andere Ärzte dürfen erst nach einer Zusatzausbildung gewisse Eingriffe durchführen. „Es soll sich nicht mehr jeder Beauty-Doc nennen dürfen, wie dies jetzt der Fall ist“, so Stöger.