"Religiöses Symbol"

Nudelsieb-Foto auf Ausweis erlaubt

13.07.2011

Der Mann musste zum Amtsarzt, ob er "psychisch normal" sei.

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© APA/NIKO A.
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Ein Wiener Internet-Unternehmer bekam seinen Führerschein trotz Foto mit Nudelsieb am Kopf – das Amt erkannte das Sieb als „religiöse Kopfbedeckung“ an. Der Klamauk des ­Online-Unternehmers Alm begann am 24. Oktober 2007. Da beantragte der 34-jährige Publizist den Führerschein – das erforderliche Foto zeigte ihn aber mit einem Nudelsieb auf dem Kopf.

Hintergrund: Alm hatte in einer Anzeige des damaligen Verkehrsministers Hubert Gorbach gelesen, dass auf Bildern für den neuen Scheckkarten-Führerschein das Tragen ­einer Kopfbedeckung nicht erlaubt sei – außer aus religiösen Gründen. Alm ist bekennender „aggressiver Krawallatheist“. Klassische religiöse Motivation in seinem Handeln zu finden, liegt also nicht unbedingt auf der Hand.

Amtsarzt
Obwohl die Beamten in Gänserndorf und Wien genau das mit ein wenig Recherche herausfinden hätten können, fielen sie auf den Trick herein. Alm nämlich gab sich als Mitglied der Spaßkirche des „Fliegenden Spaghettimonsters“ aus. Wohl wurde der Ausweis nicht gleich beim ersten Anlauf genehmigt und der Antragsteller auch zum Amtsarzt geschickt, der überprüfen sollte, ob Niko Alm verrückt sei.

Die Ärztin stellte das Gegenteil fest und dass der Delinquent „psychisch befähigt ist“, ein Auto zu lenken. Das reichte den Behörden, ihren Sanktus zu geben. Ohne weiteres Nachfragen wurde das Foto des „Pastafari“ genehmigt. Am Dienstag konnte er seinen Nudelsieb-Führerschein am Verkehrsamt Wien abholen.

Kontrollen
Auf seinem Internet-Blog jubelt Niko Alm augenzwinkernd über seinenCoup: „Goldene Fahrzeiten brechen an! Und ich bin sicher, dass ich ab jetzt bei jeder Routinekontrolle das ganze Programm abbekomme: Warnweste, Pannendreieck, Erste-Hilfe-Flickzeug, Zulassungsschein, Blasen.“

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