Die Corona-Maßnahmen:
Bei Verstößen bis 1.450 € Strafe & 4 Wochen Haft
10.03.2020Dramatische Maßnahmen beschloss die Regierung. Ab heute sind die meisten einzuhalten.
Wien. Gestern präsentierte die Regierung – allen voran VP-Bundeskanzler Sebastian Kurz, der grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober und VP-Innenminister Karl Nehammer – die neuen, strengen Maßnahmen, die ab sofort unseren Alltag stark tangieren werden. Die Details:
- Stopp. Nachdem sich der Staat Italien am Tag zuvor quasi selbst in Quarantäne steckte, blockt auch Österreich, so gut es geht, jeden Kontakt ab. Am wichtigsten ist das Verhindern der „Einschleppung der Krankheit in unsere Gesellschaft“, sagte Kanzler Kurz.
Ab sofort gilt also ein strikter Einreisestopp für Reisende aus Italien – es kommen „keine Züge und keine Flüge mehr an“, so VP-Innenminister Nehammer.
- Durchreise. Einzige Ausnahme: Reisende, die an der Grenze ein ärztliches Attest vorweisen können. Zweite Möglichkeit eines Grenzübertritts: Die Durchreise ist prinzipiell erlaubt, es dürfen aber in Österreich keine Pausen gemacht werden.
- Quarantäne. Österreicher werden aus Italien heimgeholt – das organisiert ab sofort das Außenministerium. Aber nach ihrer Rückkehr müssen die Menschen zwei Wochen lang in Isolation bleiben.
- Absagen. Ab heute – und vorläufig bis zum 3. April – gilt: Größere Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt. Open-Air-Events mit mehr als 500 Besuchern müssen abgesagt oder eben vor einem kleineren Publikum abgehalten werden. Ebenso verboten sind Indoor-Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. Vorerst gilt das Verbot bis Anfang April.
Die Konsequenzen waren ab Dienstagmittag sofort spürbar: Erste Konzerte werden abgesagt (siehe rechts). Die Veranstalter können mit keiner Entschädigung für abgesagte Events rechnen, das falle unter „höhere Gewalt“.
- Tatbestand. Mit Beginn der Gültigkeit des Erlasses (heute) kann jeder, der die Verbote nicht einhält, auch bestraft werden. Innenminister Nehammer: „Das stellt einen Straftatbestand dar.“ Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 1.450 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen.
- Virtuelle Bildung. Gerade elf Tage ist das aktuelle Semester alt, und schon wird der Lehrbetrieb wieder unterbrochen. Spätestens ab kommendem Montag werden keine Lehrveranstaltungen an heimischen Universitäten und Fachhochschulen abgehalten. Soweit es möglich ist, sollen Vorlesungen, Seminare und Co. online abgehalten werden. Unsere Unis werden also zu Fernunis.