Kärntner Prügelattacke
Beide Burschen zu Haftstrafen verurteilt
13.12.2010
Die beiden Verurteilten fassen drei Jahre sowie 15 Monate bedingte Haftstrafe aus.
Mit zwei Schuldsprüchen ist Montagabend ein Prozess wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge gegen zwei Burschen im Alter von 15 und 20 Jahren am Landesgericht Klagenfurt zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden vorgeworfen, für den Tod eines 28 Jahre alten Steirers verantwortlich zu sein, der im Frühjahr nach einer Prügelattacke an einer Hirnschwellung gestorben war - ÖSTERREICH berichtete . Der 20-Jährige fasste drei Jahre unbedingt aus, der 15-Jährige wurde zu 15 Monaten - zwölf davon bedingt - verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Neunstündiger Prozessmarathon
Ursprünglich war Richter Michael Schofnegger davon ausgegangen, zwei Tage lang verhandeln zu müssen - nach einem neunstündigen Prozessmarathon standen aber bereits Montagabend die Urteile fest. Laut Staatsanwältin war es zwischen dem 28-Jährigen und dem 20-Jährigen im April in einem Klagenfurter Park wegen eines Mädchens zum Streit gekommen.
Steirer lag zwei Wochen in Koma
Das Opfer sei dabei vom 20-jährigen Angeklagten gedemütigt und geschlagen worden. Bei einem Fluchtversuch sei der Steirer dann durch den 15-Jährigen zu Fall gebracht und bis zum Eintreffen des anderen fixiert worden. Der 20-Jährige habe dann das Opfer mehrmals in die Höhe gerissen und wieder mit voller Wucht zu Boden gestoßen, wobei es mit dem Hinterkopf auf dem Schotterboden aufgeschlagen sei. Der Steirer war nach einigen Tagen im Krankenhaus an einer Hirnschwellung gestorben.
Die Angeklagten erklärten sich im Falle der Körperverletzung für schuldig, mit dem Tod des Steirers wollten sie nichts zu tun gehabt haben. Der Schöffensenat hielt letztlich jedoch beide "im gemeinsamen Zusammenwirken" für verantwortlich. Obwohl die Burschen bestritten, den Tod ihres Opfers herbeigeführt zu haben, nahmen sie das jeweilige Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.