Wien

Benzinkanister vor Lokal angezündet

08.10.2013

Bedingte Strafe für Sachbeschädigung ist noch nicht rechtskräftig.

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© APA, Der Angeklagte vor Gericht
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Nicht wegen der angeklagten Brandstiftung, sondern "nur" wegen Sachbeschädigung ist heute, Dienstag, ein 35-Jähriger am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig zu drei Monaten, bedingt auf drei Jahre, verurteilt worden. Der Familienvater war im April in einem Lokal eingeschlafen und deshalb hinausgeworfen worden. Er kam mit einem Kanister zurück und zündete das Benzin vor dem Lokal an. Das Feuer wurde glücklicherweise rasch gelöscht, der Schaden hielt sich in Grenzen.

Der Angeklagte war am 7. April gegen 6.00 Uhr in den After Hour-Club "Robert Goodmann" (geöffnet ab 2.00 Uhr) gekommen. Dort habe ihn eine Frau auf ein Getränk eingeladen. 15 Minuten später sei ihm schwindlig geworden, er sank bewusstlos auf die Theke, hatte der 35-Jährige beim ersten Verhandlungstermin im Juli dem Schöffensenat (Vorsitz Gerda Krausam) erzählt. Der mögliche Einsatz von KO-Tropfen stand im Raum.

Zwischen 9.00 und 10.00 Uhr sei er durch Schläge ins Gesicht geweckt worden. Nach mehreren Hieben, bei denen das Gebiss des Angeklagten nach dessen Angaben schwer zu leiden hatte, ging es hinaus, wobei seine 6.000 Euro teure Kamera - "meine Lebensgrundlage", so der Beschuldigte - im Club zurückgeblieben sei. Diese hat er in der Zwischenzeit übrigens zurückbekommen.

Bei einer Tankstelle, wo er Zigaretten kaufen wollte, sei er draufgekommen, dass seine Börse geleert worden sei. Mit Kleingeld aus seiner Hosentasche erstand er einen Fünf-Liter-Kanister und befüllte ihn mit Benzin. Damit ging er zornig zum Lokal zurück, verschüttete einen Teil des Treibstoffs bei dem Haus. Mit einem Feuerzeug zündete er es an und flüchtete erst, als die Securities mit Feuerlöschern anrückten.

Die Flammen waren schnell gelöscht. Lediglich zwei Schalungsbretter und ein Staubschutzvorhang, am Haus wurden offenbar Bauarbeiten durchgeführt, wurden in Mitleidenschaft gezogen. Ob und inwieweit durch den Staubschutzvorhang eine Feuersbrunst hätte entstehen können, ließ sich nicht mehr feststellen, obwohl dafür die Verhandlung vertagt worden war. Auch ein als Zeuge geladener Türsteher erschien nicht, woraufhin sich das Gericht mit der Verlesung seiner Aussage bei der Polizei begnügte. Dort hatte der Mann angegeben, der 35-Jährige wäre alkoholisiert und aggressiv gewesen.

Der Schöffensenat berief sich auf den Brandsachverständigen, wonach vor allem aufgrund der geringen Benzinmenge kein großer Brand hätte entstehen können. Auch ein entsprechender Vorsatz sei im Zweifel nicht anzunehmen. Deshalb sei eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung erfolgt. Der Eventmanager nahm das Urteil an, Staatsanwältin Alexandra Ramusch gab keine Erklärung ab, weshalb es noch nicht rechtskräftig ist.

 

 

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