53-Jährige soll Blankounterschriften einer Dementen missbräuchlich verwendet haben.
Weil sie mit Blankounterschriften einer dementen Frau abkassiert haben soll, ist eine Pflegerin am Dienstag am Wiener Landesgericht zu zehn Monaten bedingt verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die verschuldete 53-Jährige soll sich einerseits selbst mehr überwiesen haben, als ihr zu stand, andererseits soll sie der betagten Dame die Sparbücher abgeräumt haben. Ein Neffe der Seniorin hatte am ersten Verhandlungstag im Dezember des Vorjahres die Pflegerin auch kritisiert, weil sie Sparbücher aufgelöst habe. Angeblich soll die Pflegerin dies auf Wunsch der Seniorin getan haben, den Familienangehörigen habe sie aber nicht gesagt, was denn die Frau mit mehreren tausend Euro plötzlich gewollt hätte. Von diesem Faktum wurde die Beschuldigte freigesprochen.
Schadenssumme von 14.000 Euro
Laut Anklage ging es um eine Schadenssumme von rund 14.000 Euro. Sie soll sich mit den Blankounterschriften der von ihr Betreuten das Honorar für die von ihr erbrachte Arbeitsleistung selbst überwiesen haben. Allerdings sollen dabei deutlich größere Geldsummen auf ihrem Konto gelandet sein. Im April 2014 sollte sie etwa für 121 geleistete Stunden a 13,90 Euro pro Stunde 1.681,9 Euro erhalten. Tatsächlich landeten mehr als 3.600 Euro auf dem Konto der 53-Jährigen.
Die Angeklagte erklärte dies unter anderem damit, dass die Polizei bei den Ermittlungen falsch gerechnet hätte. Außerdem hätte sie nicht alle Stunden aufgeschrieben, die sie geleistet habe. Und drittens hätte es von der Betreuten immer relativ großzügige Trinkgelder gegeben. Aufzeichnungen dazu konnte sie nicht vorweisen.