Amtshandlung vor Disko eskalierte.
Eine Amtshandlung vor einer Diskothek in der Nordwestbahnstraße in Wien-Brigittenau ist am Montag bei einem Prozess im Landesgericht für Strafsachen beleuchtet worden. Ein 21-jähriger Mann musste sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verantworten, weil er am 26. Februar 2017 einem Polizisten mit beiden Beinen in den Rücken gesprungen sein soll.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und erhob seinerseits schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Er habe seinem Cousin lediglich "Nothilfe" leisten wollen, weil dieser von mehreren Polizeibeamten misshandelt worden sei. Die beiden jungen Männer hatten nach dem Verlassen der Diskothek in ein Taxi steigen wollen.
Es kam zu Ungereimtheiten mit dem Taxifahrer, auf die eine zufällig vorbeikommende Funkstreife aufmerksam wurde. Die Beamten hielten an und forderten den Cousin, der sich auf der Fahrbahn befand, zur Ausweisleistung auf. Dieser kam dem nicht nach, weil er angeblich keine Papiere dabei hatte. Ein Wort dürfte das andere gegeben haben, schließlich wurde die Festnahme des Mannes ausgesprochen.
Dass es dabei ruppig zuging, belegt ein von Passanten aufgenommenes Video. Auf dem ist zu sehen, wie zunächst drei, am Ende vier Beamte auf bzw. neben dem zu Boden gebrachten Mann knien und ihm Handschellen anlegen. Einer reißt ihn an den Haaren zurück und greift ihm mit den Händen ins linke Auge bzw. in den Mund. "Wie ich das gesehen habe, bin ich hingegangen, um ihn zu beschützen", verantwortete sich der Angeklagte. Er habe sich "wie ein Schutzschild" über seinen Cousin legen wollen, "dass er nicht geschlagen wird". Der Vorwurf, er sei einen Beamten mit beiden Beinen angesprungen, "stimmt zu hundert Prozent nicht", versicherte der 21-Jährige.
Laut Anklage soll sich der Polizist Prellungen im Bereich der Hals- und Brustwirbelsäule zugezogen haben. Auf der Video-Sequenz, die Verteidiger Arthur Machac dem Gericht vorlegte, ist zu sehen, wie der 21-Jährige sich in die Amtshandlung einmischt und dazwischen geht. Fußtritte oder Kicks sind dabei nicht ersichtlich. "Er ist mir in den Rücken gesprungen", bekräftigte jedoch der betroffene Polizist unter Wahrheitspflicht im Zeugenstand. Eine Kollegin des Beamten bestätigte diese Darstellung. Sie habe das "aus den Augenwinkeln" wahrgenommen. Der Angeklagte habe "die Amtshandlung vereiteln wollen".
Im Abschlussbericht der Polizei vom 3. März heißt es, der in Mitleidenschaft gezogene Beamte wäre zu Sturz gekommen und verletzt worden. In einem unmittelbar nach der Amtshandlung angefertigten Amtsvermerk war demgegenüber noch davon die Rede, der Polizist hätte sich nicht verletzt. Allerdings hat auch der 21-Jährige in seiner polizeilichen Einvernahme als Beschuldigter folgende, im Widerspruch zu seiner nunmehrigen Verantwortung stehende Passage unterschrieben: "Ich bin im Suff einen Polizisten angesprungen.
Mir tut mein Verhalten leid. Ich entschuldige mich beim Polizisten." Darauf vom Richter angesprochen, erklärte der Angeklagte: "Ich war unter Druck. Ich war zum ersten Mal bei der Polizei. Ich wollte weg von da." Ihm sei klar gemacht worden, dass er heimgehen dürfe, falls er die - ihm angeblich vorgegebene - Aussage unterschreibe. Die Verhandlung wurde zur Einvernahme weiterer Polizisten und unbeteiligter Zeugen auf den 24. April vertagt.